Schulden & UmschuldungSchuldnerberatung: Wo Sie kostenlose Hilfe bekommen
Kostenlose Schuldnerberatung bieten Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen. So finden Sie eine anerkannte Stelle und erkennen teure Fallen.
Lesezeit 5 min

Kurz gefasst
Wenn Sie eine Mahnung erhalten, prüfen Sie zuerst, ob die Forderung berechtigt ist. Stimmt sie, zahlen Sie so schnell wie möglich oder vereinbaren eine Ratenzahlung. Stimmt sie nicht, widersprechen Sie schriftlich und begründen Sie, warum. Ignorieren sollten Sie eine Mahnung nie, denn mit jeder Woche können Kosten und Folgen wachsen.
Mit der Mahnung geraten Sie in der Regel in Verzug. Dann darf der Gläubiger Verzugszinsen verlangen, gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Eine Meldung an die SCHUFA oder eine andere Auskunftei ist bei einer Forderung, die Sie nicht bestreiten, erst zulässig nach zwei schriftlichen Mahnungen, von denen die erste wenigstens vier Wochen alt sein muss, und nachdem man Sie auf die bevorstehende Meldung aufmerksam gemacht hat.
Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, haben Sie zwei Wochen Zeit, zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Das Gericht hat dabei nicht geprüft, ob die Forderung berechtigt ist. Verpassen Sie die Frist, kann ein Vollstreckungsbescheid folgen, gegen den Sie wiederum nur zwei Wochen Einspruch einlegen können. Deshalb gilt: Fristen notieren und bei Unsicherheit früh Hilfe holen.
Was ist eine Mahnung?
Eine Mahnung ist die eindeutige Aufforderung des Gläubigers, eine fällige Zahlung zu leisten. Mit ihr geraten Sie in der Regel in Verzug, sofern Sie nicht schon vorher in Verzug waren.
Rechtlich ist die Mahnung im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Leisten Sie auf eine Mahnung nach Fälligkeit nicht, kommen Sie durch die Mahnung in Verzug. Bei Zahlungen mit festem Kalenderdatum, etwa einer Kreditrate zum Monatsersten, geraten Sie auch ohne Mahnung in Verzug, sobald der Termin verstrichen ist.
Bei Rechnungen gilt eine Besonderheit: Ohne Mahnung kommen Verbraucher spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, aber nur, wenn die Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist.
Verzug kostet Geld. Der Gläubiger darf Verzugszinsen verlangen und einen nachgewiesenen weiteren Schaden geltend machen. Eine pauschale Gebühr von 40 € sieht das Gesetz nur gegenüber Unternehmen vor, nicht gegenüber Verbrauchern. Reagieren Sie deshalb schnell, denn jede Woche Verzug erhöht die Kosten.
Was jetzt zu tun ist
So gehen Sie vor, damit aus einer offenen Rechnung kein größeres Problem wird.
Stimmen Absender, Betrag und Rechnungsnummer?
Vergleichen Sie die Mahnung mit Ihren Unterlagen und Kontoauszügen. Kennen Sie den Absender nicht, recherchieren Sie ihn unabhängig von den Angaben im Schreiben, denn gefälschte Mahnungen sind verbreitet. Prüfen Sie auch, ob die Forderung schon verjährt sein könnte. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Ende des Entstehungsjahres.
Zahlen Sie den Betrag so schnell wie möglich.
Jeder Tag Verzug kostet Zinsen. Zahlen Sie per Überweisung mit Angabe der Rechnungs- oder Kundennummer, damit die Zahlung richtig zugeordnet wird. Wurde eine Forderung bereits an die SCHUFA gemeldet, kann eine Zahlung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung die Speicherdauer verkürzen.
Können Sie nicht alles auf einmal zahlen, sprechen Sie den Gläubiger an.
Schlagen Sie eine realistische Rate vor und lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich bestätigen. Halten Sie die vereinbarten Termine unbedingt ein. Bei einem Verbraucherkredit darf die Bank Teilzahlungen übrigens nicht zurückweisen, auch wenn sie die fällige Schuld nicht vollständig decken.
Widersprechen Sie schriftlich und begründen Sie Ihren Widerspruch.
Erklären Sie, warum die Forderung nicht besteht, etwa weil Sie bereits gezahlt haben oder die Leistung nie erhalten haben, und fügen Sie Belege bei. Verschicken Sie das Schreiben nachweisbar. Eine bestrittene Forderung darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz grundsätzlich nicht an eine Auskunftei gemeldet werden, solange sie nicht gerichtlich festgestellt ist.
Für einen gerichtlichen Mahnbescheid gilt eine Frist von zwei Wochen.
Im gerichtlichen Mahnverfahren prüft das Gericht nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung können Sie zahlen oder ganz oder teilweise Widerspruch einlegen. Dafür liegt dem Bescheid ein Formular bei. Ohne Reaktion kann ein Vollstreckungsbescheid folgen.
Auch hier bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch.
Ein Vollstreckungsbescheid wirkt wie ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil. Der Gläubiger kann daraus die Zwangsvollstreckung betreiben. Halten Sie die Forderung für unberechtigt, legen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch ein und holen Sie sich spätestens jetzt rechtlichen Rat.
SCHUFA und Bonität
Eine einzelne Mahnung führt noch nicht zu einem SCHUFA-Eintrag. Nach § 31 des Bundesdatenschutzgesetzes zählt eine offene Forderung ohne Gerichtsurteil für die Auskunftei nur, wenn vier Bedingungen zusammenkommen: zwei schriftliche Mahnungen nach Fälligkeit, ein Abstand von wenigstens vier Wochen seit der ersten davon, ein vorheriger Hinweis auf die drohende Meldung und keine Einwände Ihrerseits gegen die Forderung.
Wird eine Forderung gemeldet, berechnet die SCHUFA keinen Score, solange sie offen ist. Nach der Zahlung bleibt der Eintrag grundsätzlich drei Jahre gespeichert. War es eine einmalige Zahlungsstörung und zahlen Sie binnen 100 Tagen ab der Meldung, verkürzt sich die Speicherung unter Umständen auf 18 Monate. Was gelöscht werden muss und wie, erklärt unser Ratgeber Schufa-Eintrag löschen.
Bei einem Ratenkredit sind die Folgen besonders ernst. Sind zwei aufeinanderfolgende Raten und ein bestimmter Anteil des Kredits offen, kann die Bank nach einer Frist von zwei Wochen den gesamten Kredit kündigen. Sprechen Sie Ihre Bank deshalb an, bevor es so weit kommt. Ist die Rate dauerhaft zu hoch, kann eine Umschuldung mit niedrigerer Rate helfen.
Abgewogen
Wer eine Forderung nicht auf einmal bezahlen kann, bietet oft eine Ratenzahlung an. So fällt die Abwägung aus.
Vorteile
Eine Vereinbarung kann Inkasso und gerichtliches Mahnverfahren verhindern, wenn Sie sich an die Raten halten.
Sie zahlen einen festen Betrag, der zu Ihrem Budget passt, statt einer Summe, die Sie überfordert.
Gläubiger sehen, dass Sie die Schuld anerkennen und begleichen wollen, und sind oft gesprächsbereit.
Eine bestätigte Vereinbarung regelt Betrag, Termine und Laufzeit und schafft Sicherheit für beide Seiten.
Nachteile
Für die Dauer des Verzugs können weiterhin Verzugszinsen anfallen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Eine Abschlagszahlung gilt als Anerkenntnis und lässt die Verjährung nach § 212 BGB neu beginnen. Prüfen Sie die Forderung deshalb vorher.
Verpassen Sie eine vereinbarte Rate, kann der Gläubiger je nach Vereinbarung wieder den gesamten Restbetrag verlangen.
Bei mehreren Gläubigern hilft eine Einzelvereinbarung wenig. Dann ist eine Schuldnerberatung der bessere Weg.

Jacob Hartmann hat die Regeln zu Verzug, Verzugszinsen, SCHUFA-Meldung und gerichtlichem Mahnverfahren mit BGB, Bundesdatenschutzgesetz und Zivilprozessordnung abgeglichen.
Unser Ratgeber zeigt, wie Sie nach einer Zahlungsstörung Schritt für Schritt wieder zu einer guten Bonität kommen.
Ein Kredit kostet Geld. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob Sie die monatliche Rate dauerhaft tragen können.
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