Schulden & UmschuldungMahnung erhalten: Ihre Rechte und die nächsten Schritte
Prüfen Sie die Forderung, zahlen Sie sie, wenn sie stimmt, oder widersprechen Sie schriftlich. Was nach einer Mahnung droht und welche Fristen gelten.
Lesezeit 5 min

Kurz gefasst
Kostenlose oder sehr günstige Schuldnerberatung erhalten Sie bei anerkannten Beratungsstellen der Kommunen, der Wohlfahrtsverbände und der Verbraucherzentralen. Viele Stellen beraten kostenfrei, manche verlangen einen geringen Eigenanteil. Eine anerkannte Stelle in Ihrer Nähe finden Sie über die Website Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises oder über das Portal meine-schulden.de, auf das auch die Verbraucherzentralen verweisen.
Weil anerkannte Stellen oft Wartelisten haben, sollten Sie sich so früh wie möglich melden, am besten schon, wenn die ersten Raten wackeln. Beziehen Sie Leistungen nach dem SGB II, kann das Jobcenter eine Schuldnerberatung als Eingliederungsleistung vermitteln. Bis zum Termin hilft es, alle Unterlagen zu sammeln und keine neuen Schulden aufzunehmen.
Vorsicht ist bei gewerblichen Anbietern geboten, die schnelle Soforthilfe, einen „Kredit trotz Schulden“ oder die Abwicklung mit nur einer Rate versprechen. Nach Warnungen der Verbraucherzentralen zahlen Betroffene dort oft hohe Gebühren, während die eigentlichen Gläubiger leer ausgehen. Eine seriöse Beratung nennt Ihnen ihre Kosten vorab, lässt Ihnen Bedenkzeit und verkauft Ihnen keinen Kredit. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Verbraucherzentrale nach.
Wann Beratung hilft
Eine Schuldnerberatung hilft, wenn Sie den Überblick über Ihre Schulden verloren haben, Rechnungen und Raten dauerhaft nicht mehr bezahlen können oder bereits Post von Inkassobüros und Gerichten bekommen. Sie verschafft Ihnen eine Übersicht, prüft die Forderungen und verhandelt mit den Gläubigern.
Viele Menschen warten zu lange, aus Scham oder in der Hoffnung, die Lage werde sich von selbst bessern. Doch mit jeder Mahnung wachsen Zinsen und Kosten. Je früher Sie sich melden, desto mehr Möglichkeiten gibt es, etwa für eine Ratenvereinbarung oder einen Vergleich mit den Gläubigern.
Auch Ihre Bank kann ein Hinweisgeber sein. Nutzen Sie Ihren Dispo dauerhaft stark, muss sie Ihnen eine Beratung anbieten und dabei gegebenenfalls auf geeignete Beratungseinrichtungen hinweisen.
Schritt für Schritt
So finden Sie eine seriöse Stelle und nutzen die Zeit bis zum ersten Termin sinnvoll.
Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen betreiben anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, sehr wahrscheinlich auch ganz in Ihrer Nähe.
Die Adressen finden Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises oder im Portal meine-schulden.de. Die Beratung ist dort häufig kostenlos, manche Stellen verlangen einen geringen Eigenanteil. Fragen Sie bei der ersten Kontaktaufnahme direkt nach den Kosten und danach, ob die Stelle auch Insolvenzberatung anbietet.
Anerkannte Beratungsstellen haben oft lange Wartelisten, deshalb lohnt sich ein frühzeitiger Anruf bei mehreren Stellen.
Lassen Sie sich nicht von der Wartezeit abschrecken. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen dauert der Weg aus den Schulden mit unseriösen Soforthilfe-Angeboten am Ende oft länger und wird teurer als das Warten auf einen Termin bei einer seriösen Beratungsstelle. Fragen Sie, ob es offene Sprechstunden oder eine Telefonberatung für dringende Fälle gibt.
Bis zum Termin legen Sie alle Verträge, Mahnungen und Schreiben von Gläubigern geordnet in einen Ordner.
Dazu gehören Kreditverträge, Kontoauszüge der letzten Monate, Gehalts- oder Leistungsnachweise, Mietvertrag, Mahnungen, Inkassoschreiben und gerichtliche Post. Erstellen Sie eine einfache Liste mit Gläubiger, Betrag und letzter Zahlung. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller kann die Beratung helfen. Öffnen Sie dafür auch Briefe, die Sie bisher liegen gelassen haben.
Beziehen Sie Leistungen nach dem SGB II, kann eine Schuldnerberatung als kommunale Eingliederungsleistung erbracht werden.
Das regelt § 16a SGB II. Sprechen Sie Ihre Ansprechperson im Jobcenter direkt darauf an. Bei geringem Einkommen kann für eine rechtliche Beratung außerdem Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz in Betracht kommen, die Sie beim Amtsgericht beantragen. Bringen Sie dazu Nachweise über Einkommen und Ausgaben mit.
Droht eine Kontopfändung, sichert ein Pfändungsschutzkonto den Grundfreibetrag für Ihre laufenden Ausgaben wie Miete und Lebensmittel.
Für höhere Freibeträge, etwa für Kinder, brauchen Sie eine Bescheinigung. Diese können nach der Zivilprozessordnung unter anderem anerkannte Schuldnerberatungsstellen ausstellen. Sprechen Sie das beim ersten Termin an, wenn bereits gepfändet wird oder eine Pfändung angekündigt ist. Die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto beantragen Sie direkt bei Ihrer Bank.
Scheitert eine Einigung mit den Gläubigern, bleibt die Verbraucherinsolvenz als letzter Weg aus den Schulden.
Für den Antrag brauchen Sie die Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch in den letzten sechs Monaten gescheitert ist. Welche Stellen geeignet sind, bestimmen die Bundesländer. Anerkannte Schuldnerberatungsstellen begleiten Sie auf diesem Weg und erklären, welche Folgen ein Insolvenzverfahren für Sie hat.
Vorsicht
Wer verschuldet ist, wird gezielt umworben. Die Verbraucherzentralen warnen vor gewerblichen Anbietern, die schnelle Hilfe versprechen und vor allem selbst verdienen.
Typisch sind Angebote, bei denen Sie nur noch eine Rate an den Schuldenregulierer zahlen sollen. Oft decken diese Raten zunächst dessen Gebühren, während die Gläubiger leer ausgehen. Andere Anbieter nehmen nur Ihre Daten auf und reichen sie an einen Anwalt weiter, dann zahlen Sie doppelt. Seriöse Stellen nennen ihre Kosten vorab, machen keine Hausbesuche und drängen nicht zur Unterschrift.
Hände weg auch von sogenannten Finanzsanierern, die einen Kredit trotz Schulden in Aussicht stellen. Was hinter Werbung für einen Kredit ohne Schufa steckt, lesen Sie in unserem Ratgeber, Hintergründe zu negativen Einträgen unter Kredit trotz Schufa.
Ein neuer Kredit hilft nur, wenn Sie Ihre Raten grundsätzlich tragen können und teure Schulden günstiger ablösen wollen. Dann kann ein Umschuldungskredit sinnvoll sein, bei echter Überschuldung dagegen nicht.
Zusammengefasst
Das Wichtigste, wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen.
Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen beraten Sie oft kostenlos oder gegen einen geringen Eigenanteil und kennen das Verfahren.
Wegen der Wartelisten lohnt sich ein frühzeitiger Termin, und mit jeder Mahnung wachsen Zinsen und Kosten weiter an.
Verträge, Mahnungen, aktuelle Kontoauszüge und eine einfache Gläubigerliste machen die Beratung schneller und für Sie deutlich wirksamer.
Wer Soforthilfe, nur noch eine Rate oder einen Kredit trotz Schulden verspricht, kostet Sie meist deutlich mehr, als er Ihnen hilft.

Jacob Hartmann hat die Angaben zu anerkannten Beratungsstellen, Kosten, Warnsignalen und gesetzlichen Grundlagen mit den Hinweisen der Verbraucherzentrale, der Insolvenzordnung, der Zivilprozessordnung und dem SGB II abgeglichen.
In unserem Ratgeber finden Sie verständliche Beiträge zu Schulden, SCHUFA, Umschuldung und einem guten Umgang mit Krediten.
Ein Kredit kostet Geld. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob Sie die monatliche Rate dauerhaft tragen können.
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