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Schufa-Eintrag löschen – Fristen kennen, Fehler beseitigen

Wann die SCHUFA Einträge automatisch löscht und wie Sie falsche Einträge sofort entfernen lassen.

  • Alle Fristen im Überblick
  • 100-Tage-Regel erklärt
  • Falsche Einträge entfernen
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Kann man einen Schufa-Eintrag löschen lassen?

Löschung.

Ja, aber nur, wenn er falsch oder veraltet ist. Korrekte Einträge löscht die SCHUFA automatisch nach festen Fristen, eine beglichene Zahlungsstörung nach drei Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen schon nach 18 Monaten.

Negativeintrag entfernenSchufa-LöschungSpeicherfrist

Die SCHUFA speichert Informationen über Ihr Zahlungsverhalten, damit Unternehmen Ihre Kreditwürdigkeit einschätzen können. Welche Daten wie lange gespeichert bleiben, regelt ein Code of Conduct der Wirtschaftsauskunfteien, den die hessische Datenschutzaufsicht genehmigt hat. Die Löschung erfolgt automatisch und taggenau, Sie müssen dafür keinen Antrag stellen.

Seit Januar 2025 gilt eine wichtige Neuerung: Begleichen Sie eine erste Zahlungsstörung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung, wird sie schon 18 Monate nach der Erledigung gelöscht statt nach drei Jahren. Voraussetzung ist, dass in dieser Zeit keine weiteren Negativdaten hinzukommen.

Anders liegt der Fall bei falschen Einträgen. Daten, die nicht stimmen oder nicht mehr aktuell sind, muss die SCHUFA berichtigen oder löschen. Hier lohnt es sich, schnell und schriftlich zu handeln.

Schritt für Schritt

So gehen Sie gegen einen Schufa-Eintrag vor

Am Anfang steht immer die Frage, ob ein Eintrag richtig ist. Davon hängt ab, ob Sie auf die Frist warten, sie verkürzen oder eine sofortige Löschung verlangen können.

Schritt 1

Daten einsehen

Datenkopie bestellen oder den kostenlosen SCHUFA-Account nutzen.

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Bestellen Sie die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO oder melden Sie sich im SCHUFA-Account an. Dort sehen Sie jeden Eintrag mit dem Unternehmen, das ihn gemeldet hat. Wie Sie die Auskunft Schritt für Schritt lesen, erklären wir ausführlich unter Schufa-Auskunft.

Schritt 2

Eintrag einordnen

Prüfen, ob der Eintrag richtig, falsch oder veraltet ist.

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Ein richtiger Eintrag bleibt bis zum Ende der Speicherfrist. Ein falscher Eintrag, etwa nach einer Verwechslung, oder ein veralteter Eintrag, etwa eine bezahlte Forderung, die noch als offen geführt wird, muss berichtigt werden. Notieren Sie für jeden Eintrag, was genau nicht stimmt und welche Unterlagen das belegen.

Schritt 3

Offene Forderung begleichen

Berechtigte Schulden zügig bezahlen, am besten binnen 100 Tagen.

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Solange eine Zahlungsstörung offen ist, berechnet die SCHUFA keinen Score. Zahlen Sie eine erste Störung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung, verkürzt sich die Speicherfrist auf 18 Monate. Lassen Sie sich die Zahlung vom Gläubiger schriftlich bestätigen und heben Sie den Beleg gut auf.

Schritt 4

Fehler reklamieren

Schriftlich bei SCHUFA und meldendem Unternehmen widersprechen.

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Schildern Sie den Fehler schriftlich und legen Sie Belege bei, etwa Zahlungsnachweise, Kündigungsbestätigungen oder Schriftverkehr. Wenden Sie sich zugleich an das Unternehmen, das den Eintrag gemeldet hat, denn es ist für die Richtigkeit der gemeldeten Daten verantwortlich und kann sie bei der SCHUFA korrigieren lassen.

Schritt 5

Ombudsfrau einschalten

Kostenlose Schlichtung, wenn die SCHUFA nicht weiterhilft.

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Lehnt die SCHUFA Ihre Löschung oder Berichtigung ab, bleibt Ihnen der Weg zur Ombudsfrau der SCHUFA als neutrale Schlichtungsstelle. Voraussetzung ist, dass Sie zuerst versucht haben, die Sache mit der SCHUFA zu klären, und dass kein Gerichtsverfahren in derselben Angelegenheit läuft oder bereits abgeschlossen ist. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.

Schritt 6

Aufsicht oder Gericht

Datenschutzbehörde oder Klage gegen den Meldenden prüfen.

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Zuständig für die SCHUFA ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2026 entschieden, dass bei einer rechtswidrigen Einmeldung ein Anspruch gegen den Meldenden auf Widerruf der Meldung bestehen kann. Lassen Sie sich dafür beraten.

Speicherfristen

Wann die SCHUFA welchen Eintrag löscht

Die Fristen beruhen auf dem Code of Conduct der Wirtschaftsauskunfteien vom Mai 2024. Sie gelten automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.

Beglichene Zahlungsstörung
Drei Jahre taggenau nach der Erledigung. Erledigung bedeutet, dass die Forderung vollständig bezahlt ist. Bis dahin steht der Eintrag als erledigte Zahlungsstörung in Ihren Daten und wirkt sich weiter auf den Score aus.
100-Tage-Regel
Nur 18 Monate nach Erledigung, wenn eine erste Störung binnen 100 Tagen nach der Meldung bezahlt wurde, keine weiteren Negativdaten folgen und keine Daten aus Schuldner- oder Insolvenzverzeichnis vorliegen.
Störungsfrei zurückgezahlter Kredit
Drei Jahre nach der Erledigung. Ein solcher Eintrag ist kein Makel, sondern zeigt, dass Sie einen Kredit vertragsgemäß abbezahlt haben, und zählt im Score positiv.
Girokonto, Basiskonto, Kreditkarte
Sobald das Unternehmen der SCHUFA die Beendigung oder Kündigung des Vertrags mitteilt. Das gilt auch für Pfändungsschutzkonten. Eine lange Kontoverbindung wirkt sich dagegen positiv auf den Score aus.
Kreditanfragen
Nach zwölf Monaten. Für andere Vertragspartner ist eine Kreditanfrage nur zehn Tage lang sichtbar. Im neuen SCHUFA-Score sind Kreditanfragen neutral und senken den Wert nicht.
Konditionsanfragen
Nach zwölf Monaten automatisch. Weil sie nur zu Ihrer Information gespeichert sind, können Sie sie nach Einsicht auch früher löschen lassen. Auf den Score haben sie keinen Einfluss.
Voranschriften
Drei Jahre. Sie helfen, Verwechslungen zu vermeiden. Kommen keine neuen Voranschriften hinzu, kann die Speicherung jeweils um drei weitere Jahre verlängert werden.
Schuldnerverzeichnis
Nach drei Jahren. Wird der SCHUFA nachgewiesen, dass das zentrale Vollstreckungsgericht den Eintrag vorher gelöscht hat, löscht auch die SCHUFA ihn vorzeitig.
Verbraucherinsolvenz
Sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens. Abgewiesene Insolvenzanträge folgen der Frist des Verzeichnisses, in dem sie veröffentlicht wurden, also sechs Monate oder drei Jahre.
Restschuldbefreiung
Sechs Monate nach ihrer Erteilung, zusammen mit den davon erfassten Forderungen. Die Frist entspricht der Veröffentlichung im Insolvenzregister und gilt seit 2023.

Quelle der Löschfristen: SCHUFA (Oktober 2026). Ein Eintrag verschwindet von selbst, und zwar exakt am Stichtag.

Vorsicht

Acht Fehler, die einen Schufa-Eintrag verlängern oder verursachen

Viele Negativeinträge ließen sich vermeiden oder schneller loswerden. Diese Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie Geld ausgeben oder eine Frist verstreichen lassen. Welche Wege es mit einem Eintrag noch gibt, lesen Sie unter Kredit trotz Schufa.

  • Mahnungen ignorieren, statt früh mit dem Gläubiger über eine Ratenzahlung zu sprechen.
  • Eine unberechtigte Forderung bezahlen, statt ihr schriftlich zu widersprechen.
  • Die 100-Tage-Frist nach der Meldung einer ersten Zahlungsstörung verpassen.
  • Nach einer ersten Störung eine zweite riskieren, denn dann gelten wieder drei Jahre.
  • Annehmen, dass eine Zahlung den Eintrag sofort löscht, denn er bleibt als erledigt stehen.
  • Für die Löschung korrekter Einträge bezahlen, die erst mit Fristablauf verschwinden.
  • Zahlungsbelege und Schriftverkehr nicht aufbewahren und so keine Nachweise haben.
  • Seine Daten nie prüfen und Verwechslungen erst beim nächsten Kreditantrag bemerken.

Typische Fälle

Vier Situationen und was Sie jeweils tun können

Nicht jeder Eintrag ist gleich. Je nach Fall haben Sie andere Möglichkeiten, eine Löschung zu erreichen oder die Speicherdauer zu verkürzen.

Falscher Eintrag

Ein Eintrag ist falsch, wenn er gar nicht zu Ihnen gehört, etwa nach einer Verwechslung mit einer Person gleichen Namens, oder wenn die zugrunde liegende Forderung nie bestand. Dann ist die SCHUFA zur Korrektur oder Löschung verpflichtet.

Ihr Widerspruch geht schriftlich an die SCHUFA und parallel an den Gläubiger, der die Meldung abgegeben hat. Beschreiben Sie genau, welcher Eintrag falsch ist, und legen Sie Belege bei. Während die Prüfung läuft, muss der bestrittene Eintrag gesperrt werden. Bestellen Sie nach der Korrektur eine neue Datenkopie und prüfen Sie, ob der Eintrag tatsächlich verschwunden ist. Bewahren Sie den gesamten Schriftverkehr auf, falls Sie später die Ombudsfrau oder die Datenschutzbehörde einschalten müssen.

Das Wichtigste zuerst

Schufa-Eintrag löschen: sechs Punkte

Diese sechs Punkte helfen Ihnen, einen Eintrag schnell loszuwerden oder gar nicht erst zu bekommen.

Korrekte Einträge bleiben bis Fristende

Eine bezahlte Zahlungsstörung wird drei Jahre taggenau nach der Erledigung gelöscht, ganz automatisch und ohne Antrag.

100 Tage entscheiden

Wer eine erste Zahlungsstörung binnen 100 Tagen nach der Meldung bezahlt, ist sie bei sauberem Verhalten schon nach 18 Monaten los.

Falsches muss sofort weg

Fehlerhafte oder überholte Einträge hat die SCHUFA zu korrigieren oder zu entfernen – reklamieren Sie sie schriftlich und mit Nachweisen.

Zahlung löscht nicht sofort

Der Bundesgerichtshof hat 2025 bestätigt, dass eine bezahlte Forderung als erledigt gespeichert bleiben darf, bis die Frist abläuft.

Meldung braucht Vorwarnung

Ohne zwei Mahnungen und einen Hinweis auf die mögliche Meldung zählt eine Forderung grundsätzlich nicht im Scoring.

Kostenlose Hilfe nutzen

Ombudsfrau der SCHUFA und hessische Datenschutzbehörde helfen kostenlos, bevor Sie Geld für Anwälte oder Dienste ausgeben.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Löschen von Schufa-Einträgen

Kurze Antworten zu Fristen, Rechten und den nächsten Schritten nach einem Negativeintrag.

  • Wann wird ein negativer Schufa-Eintrag gelöscht?

    Nach Bezahlung verschwindet eine Zahlungsstörung genau drei Jahre nach dem Erledigungsdatum. Bei einer ersten Störung, die Sie innerhalb von 100 Tagen ab Meldung ausgeglichen haben, reichen 18 Monate – vorausgesetzt, es kommen keine neuen Negativdaten dazu.

  • Wird der Eintrag gelöscht, sobald ich bezahle?

    Nein. Nach der Zahlung wird der Eintrag als erledigte Zahlungsstörung geführt und erst nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht. Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis 2025 grundsätzlich bestätigt.

  • Was kostet es, einen Eintrag löschen zu lassen?

    Die Berichtigung falscher Daten ist kostenlos, ebenso die Datenkopie und die Ombudsfrau der SCHUFA. Korrekte Einträge werden nach festen Fristen gelöscht, daran kann grundsätzlich auch ein bezahlter Dienstleister nichts ändern.

  • Muss ich die Löschung beantragen?

    Nein. Die SCHUFA löscht automatisch und taggenau nach Ablauf der Fristen. Auch die 18-Monats-Frist der 100-Tage-Regel greift ohne Antrag, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Was mache ich, wenn ein Eintrag nicht zu mir gehört?

    Melden Sie die Verwechslung schriftlich der SCHUFA und dem meldenden Unternehmen. Falsche Daten müssen berichtigt oder gelöscht werden, und während der Prüfung muss der Eintrag gesperrt sein.

  • Bekomme ich mit Schufa-Eintrag noch einen Kredit?

    Mit einer offenen Zahlungsstörung wird es sehr schwer, weil die SCHUFA keinen Score berechnet. Mit einer erledigten Störung entscheiden die Banken unterschiedlich, ein Vergleich über eine Konditionsanfrage zeigt Ihre Chancen ohne Score-Effekt.

Kurz gefasst

Einen korrekten Schufa-Eintrag können Sie nicht vorzeitig löschen lassen, er verschwindet automatisch nach festen Fristen. Eine beglichene Zahlungsstörung wird drei Jahre taggenau nach der Erledigung gelöscht. Seit Januar 2025 gilt die 100-Tage-Regel: Bezahlen Sie eine erste Störung binnen 100 Tagen nach der Meldung und kommen keine weiteren Negativdaten hinzu, wird sie schon nach 18 Monaten gelöscht.

Falsche oder veraltete Einträge muss die SCHUFA dagegen berichtigen oder löschen. Mit der kostenlosen Datenkopie sehen Sie, was gespeichert ist; Fehler reklamieren Sie schriftlich samt Nachweisen bei der SCHUFA und beim Unternehmen, das gemeldet hat. Hilft das nicht, sind die Ombudsfrau der SCHUFA und die hessische Datenschutzaufsicht die nächsten Anlaufstellen.

Eine offene Forderung darf im Scoring grundsätzlich nur zählen, wenn Sie zweimal gemahnt und vorher gewarnt wurden und die Forderung nicht bestritten haben. Nach einer Restschuldbefreiung löscht die SCHUFA die Daten nach sechs Monaten. Für Löschungen korrekter Einträge müssen Sie niemanden bezahlen, denn sie erfolgen automatisch, sobald die Frist abgelaufen ist.

Jacob Hartmann
Geprüfter Inhalt
Fachlich verantwortlich

Jacob Hartmann

Gründer & Inhaber, Lacuna Digital ApS

Jacob Hartmann hat die Speicherfristen, die 100-Tage-Regel und die Rechtslage auf dieser Seite mit den Angaben der SCHUFA, dem BDSG und den Urteilen des Bundesgerichtshofs abgeglichen.

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Aktualisiert: Oktober 2026·Zahlen und Regeln sind mit offiziellen Quellen wie BaFin, Verbraucherzentrale, SCHUFA und dem BGB abgeglichen.

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