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Kreditkarte kündigen: Reihenfolge und Folgen für die Bonität

Jacob HartmannVeröffentlicht 12. Oktober 2026Lesezeit 4 min
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Kurz gefasst

Eine Kreditkarte können Sie als Verbraucher jederzeit kündigen. Eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen, und eine Gebühr für die Kündigung darf die Bank nicht verlangen. Eine im Voraus bezahlte Jahresgebühr wird für die Zeit nach dem Vertragsende anteilig erstattet. Ein offener Saldo bleibt allerdings geschuldet und muss vollständig zurückgezahlt werden.

Wichtiger als die Kündigung selbst ist die Reihenfolge. Stellen Sie zuerst alle Abbuchungen und hinterlegten Zahlungen auf eine andere Karte um, gleichen Sie dann den offenen Saldo vollständig aus und lösen Sie gesammelte Bonuspunkte ein. Erst danach kündigen Sie schriftlich und lassen sich die Kündigung bestätigen.

Für die Bonität gilt: Beim neuen SCHUFA-Score zählt unter anderem das Alter Ihrer ältesten Kreditkarte. Wer seine älteste Karte kündigt, kann deshalb Punkte verlieren, während das Aufräumen jüngerer, ungenutzter Karten in der Regel unproblematisch ist. Stiftung Warentest rät, vor einer Kündigung einen Blick in den eigenen Score zu werfen. Wer gerade einen Kredit plant, wartet mit dem Kartenwechsel am besten, bis der Kredit bewilligt ist.

Bevor Sie kündigen

Eine Kündigung mit Plan spart Ärger

Gründe für eine Kündigung gibt es viele: eine neue Jahresgebühr, eine bessere Karte bei einer anderen Bank, zu viele Karten im Portemonnaie oder der Wunsch, die Teilzahlung endgültig hinter sich zu lassen. Rechtlich ist der Schritt einfach, denn Sie können jederzeit kündigen.

In der Praxis hängen an einer Kreditkarte aber oft mehr Zahlungen, als man denkt. Streamingdienste, Mobilfunk, Versicherungen, Onlineshops und Reiseportale buchen häufig automatisch von ihr ab. Wird die Karte gesperrt, bevor diese Zahlungen umgestellt sind, drohen Rücklastschriften, Mahngebühren und gesperrte Konten bei den Anbietern.

Auch für die Bonität spielt der Zeitpunkt eine Rolle. Wer die Reihenfolge kennt, kündigt ohne Nebenwirkungen.

Mythen und Fakten

Fünf Annahmen zur Kündigung im Faktencheck

Rund um die Kündigung einer Kreditkarte halten sich hartnäckige Irrtümer. So ist die Lage.

Mythos 01

Die Bank darf eine Kündigungsgebühr verlangen

Schließlich entsteht Aufwand.

Tatsache

Eine Kündigungsgebühr ist unzulässig.

Für die Kündigung eines Kartenvertrags darf die Bank kein Entgelt vereinbaren. Eine im Voraus gezahlte Jahresgebühr wird für die Zeit nach dem Vertragsende anteilig erstattet.

Mythos 02

Man muss bis zum Ende des Kartenjahres warten

Die Jahresgebühr bindet für zwölf Monate.

Tatsache

Sie können jederzeit kündigen.

Als Kunde können Sie den Kartenvertrag jederzeit kündigen. Ist eine Kündigungsfrist vereinbart, darf sie höchstens einen Monat betragen. Längere Fristen in den Bedingungen sind unwirksam.

Mythos 03

Kündigen verbessert immer den SCHUFA-Score

Weniger Karten wirken solider.

Tatsache

Das hängt von der Karte ab.

Beim neuen SCHUFA-Score zählt das Alter Ihrer ältesten Kreditkarte. Kündigen Sie genau diese, kann das Punkte kosten. Eine junge, ungenutzte Karte zu kündigen ist meist unproblematisch.

Mythos 04

Mit der Kündigung ist die Schuld erledigt

Der Vertrag ist ja beendet.

Tatsache

Der Saldo bleibt geschuldet.

Ein offener Betrag aus Einkäufen oder Teilzahlung muss auch nach der Kündigung vollständig zurückgezahlt werden. Bis zum Ausgleich laufen bei Teilzahlung die vereinbarten Zinsen weiter.

Mythos 05

Die Karte einfach nicht mehr nutzen reicht

Dann kostet sie auch nichts.

Tatsache

Der Vertrag läuft weiter.

Eine ungenutzte Karte bleibt ein bestehender Vertrag. Jahresgebühren werden weiter berechnet, und der Kreditrahmen steht weiter zur Verfügung. Wer die Karte nicht mehr braucht, sollte sie deshalb ausdrücklich kündigen.

Die Reihenfolge

In fünf Schritten sauber kündigen

Erstens sammeln Sie alle Zahlungen, die über die Karte laufen. Die Abrechnungen der letzten zwölf Monate zeigen auch jährliche Abbuchungen wie Versicherungen oder Mitgliedschaften. Stellen Sie jede davon auf eine andere Karte oder auf Lastschrift um.

Zweitens gleichen Sie den offenen Saldo vollständig aus. Läuft die Karte in Teilzahlung und ist der Betrag zu hoch für eine einmalige Zahlung, kann ein günstigerer Ratenkredit die Restschuld ablösen.

Drittens lösen Sie Bonuspunkte oder Cashback ein, denn sie verfallen bei vielen Programmen mit dem Vertragsende. Viertens kündigen Sie schriftlich oder über das Onlinebanking und bitten um eine Bestätigung mit dem Datum des Vertragsendes.

Fünftens prüfen Sie die Abschlussrechnung und vernichten die Karte, indem Sie Chip und Magnetstreifen durchschneiden. Einige Wochen später zeigt Ihnen eine kostenlose SCHUFA-Auskunft, ob der Vertrag als beendet gemeldet ist. Planen Sie in nächster Zeit einen größeren Kredit, warten Sie mit Kündigung und Neuantrag, bis die Finanzierung steht. Mehr Tipps dazu lesen Sie unter Bonität verbessern.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Kündigung einer Kreditkarte

Kurze Antworten für alle, die ihre Karte loswerden wollen.

  • Welche Kündigungsfrist gilt für eine Kreditkarte?

    Sie können jederzeit kündigen. Eine vereinbarte Frist darf höchstens einen Monat betragen.

  • Bekomme ich die Jahresgebühr zurück?

    Eine im Voraus gezahlte Gebühr wird für die Zeit nach Vertragsende anteilig erstattet.

  • Muss ich schriftlich kündigen?

    Das hängt vom Vertrag ab. Eine Kündigung schriftlich oder im Onlinebanking mit Bestätigung ist am sichersten.

  • Was passiert mit hinterlegten Abbuchungen?

    Sie scheitern nach der Sperrung. Stellen Sie alle Zahlungen vorher auf ein anderes Zahlungsmittel um.

  • Verschlechtert die Kündigung meinen SCHUFA-Score?

    Nur in bestimmten Fällen. Das Alter der ältesten Kreditkarte zählt, deshalb kann deren Kündigung Punkte kosten.

  • Kann ich trotz offenem Saldo kündigen?

    Ja, der Betrag muss aber trotzdem vollständig zurückgezahlt werden.

Jacob Hartmann
Geprüfter Inhalt
Fachlich verantwortlich

Jacob Hartmann

Gründer & Inhaber, Lacuna Digital ApS

Jacob Hartmann hat die Regeln zur Kündigung von Kartenverträgen mit dem BGB und die Angaben zum neuen SCHUFA-Score mit der Darstellung der Stiftung Warentest abgeglichen.

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Gründer und Inhaber der Lacuna Digital ApS · Spezialisiert auf Verbraucherkredite und Kreditvergleich
Aktualisiert: Oktober 2026·Zahlen und Regeln sind mit offiziellen Quellen wie BaFin, Verbraucherzentrale, SCHUFA und dem BGB abgeglichen.

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