- Anfragen von Unternehmen, etwa zu einem Girokonto oder einem Kauf auf Rechnung, werden nach zwölf Monaten gelöscht. Anfragen zu Kreditkonditionen können Sie auch vorher löschen lassen, sobald Sie sie in Ihrer Auskunft gesehen haben.
- Ein vertragsgemäß zurückgezahlter Kredit bleibt drei Jahre nach seiner Erledigung gespeichert. Das ist kein Nachteil, denn ein pünktlich bedienter Kredit zeigt anderen Banken, dass Sie Ihre Verpflichtungen erfüllen.
- Störungsfreie Girokonten, Basiskonten und Kreditkarten werden sofort gelöscht, nachdem das Unternehmen der SCHUFA die Beendigung des Vertrags mitgeteilt hat. Eine Nachfrist gibt es in diesen Fällen nicht.
- Auch ein Pfändungsschutzkonto wird gelöscht, sobald die Bank der SCHUFA meldet, dass das Konto beendet wurde. Solange es besteht, bleibt der Eintrag gespeichert, eine zusätzliche Nachfrist gibt es nach der Meldung nicht.
- Voranschriften speichert die SCHUFA drei Jahre. Sie helfen, eine Person auch nach einem Umzug eindeutig zuzuordnen. Kommt keine neue Voranschrift hinzu, kann sich die Speicherung nach SCHUFA-Angaben jeweils um drei Jahre verlängern.
- Eine unbestrittene, fällige und mehrfach gemahnte oder gerichtlich festgestellte Forderung bleibt nach ihrer Erledigung drei Jahre auf den Tag genau gespeichert. Erst danach verschwindet sie automatisch aus Ihrer Akte.
- Eine einmalige Zahlungsstörung, die Sie innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung beglichen haben, wird schon 18 Monate nach der Erledigung gelöscht, wenn keine weiteren Negativdaten und keine Einträge aus öffentlichen Verzeichnissen hinzukommen.
- Einträge aus dem amtlichen Schuldnerverzeichnis, etwa nach einer Vermögensauskunft, löscht die SCHUFA nach drei Jahren oder früher, wenn ihr das zentrale Vollstreckungsgericht die Löschung nachweist.
- Informationen zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren werden sechs Monate nach dem Ende des Verfahrens gelöscht. Wurde ein Antrag abgewiesen, richtet sich die Frist nach dem Verzeichnis, in dem die Information veröffentlicht wurde.
- Die Erteilung der Restschuldbefreiung bleibt sechs Monate gespeichert. Forderungen, die von der Restschuldbefreiung erfasst sind, werden ebenfalls sechs Monate nach ihrer Erteilung aus dem Datenbestand gelöscht.