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Wie lange bleiben Einträge in der Schufa gespeichert?

Jacob HartmannVeröffentlicht 12. Oktober 2026Lesezeit 5 min
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Kurz gefasst

Wie lange die SCHUFA einen Eintrag speichert, hängt von der Art der Information ab. Anfragen von Unternehmen werden nach zwölf Monaten gelöscht. Störungsfrei zurückgezahlte Kredite bleiben drei Jahre nach ihrer Erledigung gespeichert. Girokonten, Basiskonten, Kreditkarten und Pfändungsschutzkonten verschwinden dagegen sofort, sobald die Bank die Beendigung des Vertrags meldet.

Erledigte Zahlungsstörungen bleiben grundsätzlich drei Jahre auf den Tag genau nach ihrer Erledigung gespeichert. Seit Januar 2025 gilt aber die sogenannte 100-Tage-Regel (die SCHUFA wendet sie schon seit Dezember 2024 an): Haben Sie eine einmalige Zahlungsstörung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung an die SCHUFA beglichen und kommen keine weiteren Negativdaten hinzu, wird sie bereits 18 Monate nach der Erledigung gelöscht.

Informationen aus dem Insolvenzverfahren und eine erteilte Restschuldbefreiung werden nach sechs Monaten gelöscht, Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis nach drei Jahren oder früher, wenn das Vollstreckungsgericht die Löschung nachweist. Alle Fristen laufen automatisch, einen Antrag müssen Sie nicht stellen. Prüfen sollten Sie trotzdem regelmäßig, ob die Daten stimmen, denn eine Löschfrist hilft nur, wenn der Eintrag selbst korrekt ist. Die kostenlose Datenkopie oder der SCHUFA-Account zeigen Ihnen jederzeit, was aktuell gespeichert ist.

Grundlagen

Warum die SCHUFA Daten nicht sofort löscht

Auskunfteien wie die SCHUFA speichern Informationen über Verträge und Zahlungsverhalten, damit Banken, Händler und andere Unternehmen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden einschätzen können. Dafür brauchen sie einen gewissen Rückblick, sonst wäre die Prognose wenig aussagekräftig.

Gleichzeitig verlangt die Datenschutz-Grundverordnung, dass Daten nicht länger als nötig gespeichert werden. Die konkreten Prüf- und Löschfristen haben die deutschen Auskunfteien deshalb in einem Verhaltenskodex festgelegt, dem Code of Conduct. Er wurde 2024 neu verhandelt und von der hessischen Datenschutzaufsicht genehmigt.

Für Sie heißt das: Jeder Eintrag hat ein Ablaufdatum, und die Löschung erfolgt automatisch. Welche Frist im Einzelfall gilt, hängt von der Art des Eintrags ab. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Fristen, wie die SCHUFA sie selbst veröffentlicht hat.

Übersicht

Die wichtigsten SCHUFA-Speicherfristen

Die Angaben beruhen auf den veröffentlichten Löschfristen der SCHUFA. Gelöscht wird jeweils automatisch.

Anfragen
Anfragen von Unternehmen, etwa zu einem Girokonto oder einem Kauf auf Rechnung, werden nach zwölf Monaten gelöscht. Anfragen zu Kreditkonditionen können Sie auch vorher löschen lassen, sobald Sie sie in Ihrer Auskunft gesehen haben.
Ratenkredite ohne Störung
Ein vertragsgemäß zurückgezahlter Kredit bleibt drei Jahre nach seiner Erledigung gespeichert. Das ist kein Nachteil, denn ein pünktlich bedienter Kredit zeigt anderen Banken, dass Sie Ihre Verpflichtungen erfüllen.
Girokonten und Kreditkarten
Störungsfreie Girokonten, Basiskonten und Kreditkarten werden sofort gelöscht, nachdem das Unternehmen der SCHUFA die Beendigung des Vertrags mitgeteilt hat. Eine Nachfrist gibt es in diesen Fällen nicht.
Pfändungsschutzkonto
Auch ein Pfändungsschutzkonto wird gelöscht, sobald die Bank der SCHUFA meldet, dass das Konto beendet wurde. Solange es besteht, bleibt der Eintrag gespeichert, eine zusätzliche Nachfrist gibt es nach der Meldung nicht.
Frühere Adressen
Voranschriften speichert die SCHUFA drei Jahre. Sie helfen, eine Person auch nach einem Umzug eindeutig zuzuordnen. Kommt keine neue Voranschrift hinzu, kann sich die Speicherung nach SCHUFA-Angaben jeweils um drei Jahre verlängern.
Erledigte Zahlungsstörungen
Eine unbestrittene, fällige und mehrfach gemahnte oder gerichtlich festgestellte Forderung bleibt nach ihrer Erledigung drei Jahre auf den Tag genau gespeichert. Erst danach verschwindet sie automatisch aus Ihrer Akte.
100-Tage-Regel
Eine einmalige Zahlungsstörung, die Sie innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung beglichen haben, wird schon 18 Monate nach der Erledigung gelöscht, wenn keine weiteren Negativdaten und keine Einträge aus öffentlichen Verzeichnissen hinzukommen.
Schuldnerverzeichnis
Einträge aus dem amtlichen Schuldnerverzeichnis, etwa nach einer Vermögensauskunft, löscht die SCHUFA nach drei Jahren oder früher, wenn ihr das zentrale Vollstreckungsgericht die Löschung nachweist.
Insolvenzverfahren
Informationen zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren werden sechs Monate nach dem Ende des Verfahrens gelöscht. Wurde ein Antrag abgewiesen, richtet sich die Frist nach dem Verzeichnis, in dem die Information veröffentlicht wurde.
Restschuldbefreiung
Die Erteilung der Restschuldbefreiung bleibt sechs Monate gespeichert. Forderungen, die von der Restschuldbefreiung erfasst sind, werden ebenfalls sechs Monate nach ihrer Erteilung aus dem Datenbestand gelöscht.

Hintergrund

Was die Fristen für Ihren Score bedeuten

Ein gelöschter Eintrag ist das eine. Wichtig ist auch, wie stark er sich vorher auf Ihre Bonität auswirkt.

Erledigte Zahlungsstörungen verlieren an Gewicht

Im neuen SCHUFA-Score ist das Kriterium Zahlungsstörungen das gewichtigste. Ohne Zahlungsstörung gibt es dort 264 Punkte. Direkt nach der Erledigung einer Störung sind es 100 Punkte, nach einem Jahr 135 und nach zwei Jahren 152. Ein erledigter Eintrag schadet also mit der Zeit immer weniger, bis er schließlich gelöscht wird.

Offene Forderungen blockieren den Score

Solange eine gemeldete Forderung offen ist, berechnet die SCHUFA keinen Score. Die wichtigste Maßnahme ist deshalb, offene Forderungen zu begleichen. Erst danach beginnt die Speicherfrist zu laufen, und mit der 100-Tage-Regel kann sie deutlich kürzer ausfallen.

Anfragen zählen nur zwölf Monate

Anfragen fließen nur in den Score ein, solange sie gespeichert sind. Im neuen Score werden mehrere Anfragen innerhalb von 28 Tagen nur einmal gezählt, ein Konditionsvergleich ist damit unproblematisch.

Falsche oder veraltete Einträge

Läuft eine Frist ab und der Eintrag bleibt trotzdem stehen, oder ist eine Information falsch, können Sie die Löschung verlangen. Wie das geht, erklärt unser Ratgeber Schufa-Eintrag löschen. Weitere Wege zu einem besseren Wert finden Sie unter Bonität verbessern.

Zusammengefasst

Speicherfristen in vier Punkten

Die wichtigsten Fristen auf einen Blick.

Anfragen bleiben ein Jahr

Nach zwölf Monaten werden Anfragen automatisch gelöscht, Konditionsanfragen auf Wunsch auch früher, sobald Sie sie gesehen haben.

Drei Jahre sind der Regelfall

Erledigte Kredite und erledigte Zahlungsstörungen bleiben drei Jahre nach ihrer Erledigung auf den Tag genau gespeichert.

Schnelles Zahlen verkürzt die Frist

Wer eine einmalige Zahlungsstörung binnen 100 Tagen begleicht, kann mit einer Löschung nach 18 Monaten rechnen.

Konten verschwinden sofort

Girokonten, Basiskonten, Kreditkarten und Pfändungsschutzkonten werden gelöscht, sobald die Bank der SCHUFA die Beendigung des Vertrags gemeldet hat.

Jacob Hartmann
Geprüfter Inhalt
Fachlich verantwortlich

Jacob Hartmann

Gründer & Inhaber, Lacuna Digital ApS

Jacob Hartmann hat alle Speicherfristen, die 100-Tage-Regel und die Punktwerte des Kriteriums Zahlungsstörungen mit den Veröffentlichungen der SCHUFA abgeglichen.

Schufa & BonitätVerbraucherkredit
Gründer und Inhaber der Lacuna Digital ApS · Spezialisiert auf Verbraucherkredite und Kreditvergleich
Aktualisiert: Oktober 2026·Zahlen und Regeln sind mit offiziellen Quellen wie BaFin, Verbraucherzentrale, SCHUFA und dem BGB abgeglichen.

Steht in Ihrer SCHUFA etwas Falsches?

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