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Falscher Schufa-Eintrag: So lassen Sie ihn korrigieren

Jacob HartmannVeröffentlicht 12. Oktober 2026Lesezeit 4 min
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Kurz gefasst

Ist ein SCHUFA-Eintrag falsch, haben Sie nach Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung Anspruch auf eine unverzügliche und kostenlose Berichtigung. Wenden Sie sich schriftlich sowohl an die SCHUFA als auch an die meldende Firma, bezeichnen Sie den fehlerhaften Eintrag genau und fügen Sie Nachweise bei, etwa einen Kontoauszug über die Zahlung oder eine Kündigungsbestätigung. Ein formloses Schreiben genügt, eine Gebühr dürfen weder die SCHUFA noch das Unternehmen dafür verlangen. Halten Sie fest, wann Sie welches Schreiben abgeschickt haben.

Solange die Richtigkeit geprüft wird, können Sie verlangen, dass die Verarbeitung der umstrittenen Daten eingeschränkt wird. Wurde eine Forderung gemeldet, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen fehlten, etwa weil Sie nicht zweimal schriftlich gemahnt wurden oder die Forderung bestritten hatten, können Sie die Löschung verlangen.

Reagiert niemand oder wird Ihre Beschwerde abgelehnt, können Sie sich bei der Datenschutzaufsicht beschweren. Für die SCHUFA ist das die hessische Aufsichtsbehörde. Holen Sie sich bei komplizierten Fällen Unterstützung, etwa bei einer Verbraucherzentrale. Bevor Sie handeln, brauchen Sie aber zuerst eine aktuelle und vollständige Auskunft über Ihre gespeicherten Daten.

Schritt für Schritt

Vom Fehler bis zur Berichtigung

Falsche Einträge kommen vor: ein bezahlter Betrag, der noch als offen gilt, ein Konto, das Sie nie eröffnet haben, oder eine Adresse, unter der Sie nie gewohnt haben. So gehen Sie dagegen vor.

01 · Den Fehler finden

Grundlage ist eine aktuelle Auskunft über Ihre gespeicherten Daten. Die kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO oder der SCHUFA-Account zeigen Ihnen, welche Einträge bestehen, woher sie stammen und an wen Daten übermittelt wurden.

Gehen Sie jeden Eintrag durch und markieren Sie alles, was nicht stimmt. Typische Fehler sind erledigte Forderungen, die noch als offen erscheinen, Kredite, die längst zurückgezahlt sind, Verwechslungen mit Personen gleichen Namens oder Konten, die Sie gar nicht kennen. Wie Sie die Auskunft bekommen, steht in unserem Ratgeber zur Schufa-Auskunft.

02 · Belege sammeln

Je besser Sie den Fehler belegen, desto schneller wird er korrigiert. Geeignet sind Kontoauszüge mit der Zahlung, Quittungen, Kündigungs- oder Abschlussbestätigungen, Schriftverkehr mit dem Unternehmen oder eine Bestätigung, dass eine Forderung erledigt ist.

Kopieren Sie die Unterlagen und behalten Sie die Originale. Bei einem Konto oder Kredit, den Sie nie abgeschlossen haben, kann ein Identitätsmissbrauch dahinterstecken. Dann sollten Sie zusätzlich das betroffene Unternehmen informieren und eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

03 · An die SCHUFA schreiben

Teilen Sie der SCHUFA schriftlich oder über ihren Kundenservice mit, welcher Eintrag falsch ist und warum. Nennen Sie das Unternehmen, das Datum des Eintrags und die richtige Angabe. Fügen Sie Kopien Ihrer Belege bei. Eine Begründung im juristischen Sinn ist nicht nötig, aber eine klare Beschreibung hilft.

Nach Artikel 16 DSGVO muss die SCHUFA unrichtige Daten unverzüglich berichtigen, und zwar kostenlos. Verlangen Sie zusätzlich, dass die Verarbeitung der bestrittenen Daten nach Artikel 18 eingeschränkt wird, solange die Prüfung läuft. Vermerken Sie, wann Sie das Schreiben abgeschickt haben.

04 · Das meldende Unternehmen einbeziehen

Die SCHUFA speichert, was ihre Vertragspartner melden. Häufig klärt sie einen Fall deshalb mit dem Unternehmen, von dem der Eintrag stammt. Sie können sich aber auch direkt an dieses Unternehmen wenden.

Nach Hinweis der Verbraucherzentralen haben Sie bei falschen Daten auch einen Anspruch gegen das Unternehmen, das sie übermittelt hat. Fordern Sie es auf, die Berichtigung oder Löschung bei der SCHUFA zu veranlassen. Wurde eine Forderung gemeldet, ohne dass Sie zuvor zweimal schriftlich gemahnt und über die mögliche Meldung informiert wurden, ist das ein wichtiges Argument.

05 · Wenn nichts passiert

Bleibt eine Antwort aus oder wird Ihr Anliegen ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt, haben Sie nach Artikel 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Für die SCHUFA mit Sitz in Wiesbaden ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig.

Bei schwierigen Fällen, etwa wenn hohe Beträge oder ein laufender Kreditantrag betroffen sind, kann eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale oder durch eine Anwältin sinnvoll sein. Legen Sie alle Unterlagen und Ihren bisherigen Schriftverkehr geordnet bereit.

06 · Richtige Einträge sind keine Fehler

Nicht jeder unangenehme Eintrag ist falsch. Eine korrekt gemeldete und inzwischen bezahlte Zahlungsstörung bleibt bis zum Ablauf ihrer Speicherfrist gespeichert, auch wenn sie Ihnen schadet. Hier hilft keine Beschwerde, sondern Geduld und pünktliches Zahlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Frist aber kürzer, etwa bei der 100-Tage-Regel. Welche Fristen gelten und wann eine vorzeitige Löschung möglich ist, erklärt unser Ratgeber Schufa-Eintrag löschen. Wurde Ihr Kreditantrag wegen eines Eintrags abgelehnt, finden Sie Hilfe unter Kredit abgelehnt.

Vorsicht

Sechs Fehler bei der Korrektur

Mit diesen Fehlern verlieren viele Betroffene Zeit oder Geld. Sie lassen sich leicht vermeiden.

  • Für eine Löschung bezahlen. Berichtigung und Löschung falscher Daten sind kostenlos.
  • Auf Dienste hereinfallen, die gegen Gebühr eine „Schufa-Löschung“ versprechen. Korrekte Einträge lassen sich nicht gegen Geld entfernen.
  • Ohne Belege schreiben. Konkrete Unterlagen beschleunigen die Prüfung deutlich.
  • Nur telefonisch reklamieren. Ein schriftlicher Nachweis hilft, wenn es später Streit gibt.
  • Das meldende Unternehmen vergessen. Es muss eine falsche Meldung ebenfalls korrigieren.
  • Eine offene Forderung einfach liegen lassen. Solange sie offen ist, gibt es keinen Score.
Jacob Hartmann
Geprüfter Inhalt
Fachlich verantwortlich

Jacob Hartmann

Gründer & Inhaber, Lacuna Digital ApS

Jacob Hartmann hat die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung und Beschwerde mit der DSGVO sowie die Meldevoraussetzungen mit § 31 BDSG und den Hinweisen der Verbraucherzentrale abgeglichen.

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Aktualisiert: Oktober 2026·Zahlen und Regeln sind mit offiziellen Quellen wie BaFin, Verbraucherzentrale, SCHUFA und dem BGB abgeglichen.

Wann ein SCHUFA-Eintrag gelöscht wird

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