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Girokonto, Handyvertrag, Kreditkarte: Was alles in der Schufa steht

Jacob HartmannVeröffentlicht 12. Oktober 2026Lesezeit 5 min
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Kurz gefasst

In der SCHUFA stehen Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschriften, Ihre Girokonten, Kreditkarten und Kredite, Anfragen von Unternehmen sowie offene oder erledigte Zahlungsstörungen. Hinzu kommen Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen, etwa zu einer Privatinsolvenz. Die Daten stammen von Banken, Händlern und anderen Vertragspartnern der SCHUFA und aus amtlichen Bekanntmachungen.

Ein normaler Handyvertrag taucht dagegen kaum noch auf. Telekommunikationsanbieter und SCHUFA haben ab 2023 die Meldungen laufender Vertragskonten gelöscht, Prepaid-Karten wurden ohnehin nie gemeldet. Bezahlen Sie Ihre Handyrechnung allerdings trotz mehrfacher Mahnung nicht, kann die Forderung weiterhin gemeldet werden, und Bonitätsanfragen von Mobilfunkanbietern zählen im neuen Score mit.

Nicht in der SCHUFA stehen nach deren eigenen Angaben Ihr Einkommen, Ihr Vermögen, Ihr Beruf, Ihr Familienstand und Ihre Staatsangehörigkeit. Was genau über Sie gespeichert ist, sehen Sie kostenlos in der Datenkopie oder im SCHUFA-Account. Ein Blick hinein lohnt sich, denn falsche Daten müssen kostenlos berichtigt werden. Prüfen Sie dabei vor allem, ob erledigte Kredite und bezahlte Rechnungen richtig vermerkt sind und ob Sie jedes gemeldete Konto kennen.

Woher die Daten kommen

Das Prinzip der Gegenseitigkeit

Die SCHUFA arbeitet nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Banken, Sparkassen, Händler und andere Unternehmen melden ihr Informationen über Verträge mit Kunden und dürfen umgekehrt Auskünfte abfragen, bevor sie selbst einen Vertrag abschließen. Hinzu kommen Daten aus öffentlichen Verzeichnissen wie dem Schuldnerverzeichnis und den Insolvenzbekanntmachungen.

Gespeichert wird also nur, was ein Vertragspartner gemeldet hat oder was amtlich veröffentlicht wurde. Ein Unternehmen, das nicht mit der SCHUFA zusammenarbeitet, taucht in Ihrer Akte nicht auf. Das erklärt auch, warum zwei Auskunfteien nicht immer dieselben Daten über eine Person haben.

Die meisten Einträge sind übrigens positiv oder neutral. Ein seit Jahren geführtes Girokonto oder ein pünktlich zurückgezahlter Kredit zeigen, dass Sie zuverlässig mit Geld umgehen.

Was gespeichert wird

Acht Bereiche Ihrer SCHUFA-Akte

Diese Informationen kann die SCHUFA über Sie gespeichert haben, und so wirken sie sich aus.

Persönliche Daten

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Anschrift und frühere Anschriften helfen der SCHUFA bei der eindeutigen Zuordnung.

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Frühere Namen werden nur auf gesonderte Anfrage mitgeteilt. Wie lange Sie an Ihrer aktuellen Adresse wohnen, ist im neuen SCHUFA-Score ein eigenes Kriterium. Voranschriften bleiben drei Jahre gespeichert, damit Sie auch nach einem Umzug richtig erkannt und nicht mit einer anderen Person verwechselt werden.

Girokonten

Banken melden die Eröffnung Ihres Girokontos, und das Alter Ihres ältesten Bankvertrags zählt im neuen SCHUFA-Score.

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Dafür vergibt der neue Score bis zu 69 Punkte, die volle Punktzahl ab einem Vertragsalter von 20 Jahren. Ein langjähriges Konto ist also ein Pluspunkt. Basiskonten und Pfändungsschutzkonten spielen für den Score keine Rolle. Nach der Kündigung wird ein störungsfreies Konto sofort gelöscht.

Kreditkarten

Gemeldet werden klassische Kreditkarten mit Kreditrahmen, nicht aber Debitkarten oder aufladbare Prepaidkarten ohne Kreditrahmen.

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Das Alter Ihrer ältesten Kreditkarte bringt im neuen Score bis zu 81 Punkte, die volle Punktzahl ab 15 Jahren. Wer eine alte Karte kündigt, verliert diesen Vorteil. Bevor Sie eine Karte aussortieren, lohnt deshalb ein Blick darauf, wie lange Sie sie schon haben.

Handyverträge

Laufende Mobilfunkverträge werden seit 2023 nicht mehr als eigene Vertragskonten bei der SCHUFA gespeichert.

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Die Löschung geht auf einen Beschluss der Datenschutzaufsichtsbehörden zurück. Prepaid-Verträge wurden nie gemeldet, weil sie kein Ausfallrisiko haben. Offene Rechnungen, die trotz Mahnungen nicht bezahlt werden, können Mobilfunkanbieter aber weiterhin melden, und Bonitätsanfragen von Anbietern fließen weiterhin in den neuen Score ein.

Ratenkredite und Rahmenkredite

Kredite werden mit ihrer Laufzeit und ihrem Status gemeldet und nach der Rückzahlung drei Jahre gespeichert.

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Im neuen Score zählen gleich mehrere Kriterien: wie viele Ratenkredite Sie in den letzten zwölf Monaten aufgenommen haben, die längste Restlaufzeit, ob Kredite erledigt sind, und das Alter Ihres jüngsten Rahmenkredits. Ein großer Kredit wirkt sich deshalb meist günstiger aus als mehrere kleine.

Anfragen von Unternehmen

Prüft ein Unternehmen Ihre Bonität, wird eine Anfrage gespeichert und nach zwölf Monaten automatisch wieder gelöscht.

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Anfragen für Girokonten und Kreditkarten sowie Anfragen außerhalb des Bankensektors, etwa von Onlinehändlern oder Mobilfunkanbietern, zählen im neuen Score. Mehrere Anfragen innerhalb von 28 Tagen werden nur einmal gezählt. Eine Anfrage zu Kreditkonditionen beeinflusst den Score nach SCHUFA-Angaben dagegen überhaupt nicht.

Zahlungsstörungen

Gemeldet werden nur unbestrittene, fällige Forderungen, die mehrfach schriftlich gemahnt oder gerichtlich festgestellt wurden.

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Solange eine solche Forderung offen ist, berechnet die SCHUFA keinen Score. Nach der Erledigung bleibt der Eintrag grundsätzlich drei Jahre gespeichert, bei einer einmaligen schnell beglichenen Störung unter Umständen nur 18 Monate. Bestreiten Sie eine Forderung, darf sie in der Regel nicht gemeldet werden, solange kein Gericht sie festgestellt hat.

Was nicht gespeichert wird

Einkommen, Vermögen, Beruf, Familienstand und Staatsangehörigkeit kennt die SCHUFA nach eigenen Angaben überhaupt nicht.

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Auch politische oder religiöse Einstellungen, Mitgliedschaften und Daten zu Ihrem Kaufverhalten gehören nicht dazu. Banken erfragen Einkommen und Ausgaben deshalb direkt bei Ihnen. Für eine Kreditentscheidung ist der SCHUFA-Score nur ein Baustein neben Ihren eigenen Angaben, Gehaltsnachweisen und Kontoauszügen.

Selbst nachsehen

So prüfen Sie Ihre Einträge

Was die SCHUFA über Sie gespeichert hat, können Sie jederzeit kostenlos einsehen. Dafür gibt es zwei Wege: die Datenkopie per Post oder den digitalen SCHUFA-Account.

Gehen Sie die Auskunft Punkt für Punkt durch. Stimmen alle Adressen? Kennen Sie jedes Konto und jede Kreditkarte? Ist ein längst zurückgezahlter Kredit als erledigt markiert? Wurde eine bezahlte Rechnung noch als offen gemeldet? Notieren Sie alles, was Ihnen merkwürdig vorkommt, und heben Sie Belege wie Kontoauszüge oder Kündigungsbestätigungen auf.

Einen Überblick über alle kostenlosen Auskunftswege bietet unser Ratgeber zur Schufa-Auskunft. Wie die zwölf Kriterien des neuen Scores zusammenwirken, erfahren Sie im Ratgeber zum Schufa-Score.

Und falls Sie eine Kreditkarte neu beantragen oder kündigen wollen, denken Sie an das Kriterium zum Alter der ältesten Karte. Mehr zu den Unterschieden der Karten lesen Sie im Ratgeber zur Kreditkarte.

Zusammengefasst

Ihre SCHUFA-Akte in vier Punkten

Was gespeichert wird und was nicht.

Konten, Karten und Kredite stehen drin

Gemeldet werden Girokonten, Kreditkarten mit Kreditrahmen und Kredite, dazu Anfragen und Zahlungsstörungen von Vertragspartnern.

Handyverträge kaum noch

Laufende Mobilfunkverträge wurden ab 2023 gelöscht, offene Rechnungen nach mehreren Mahnungen können aber weiterhin gemeldet werden.

Einkommen fehlt ganz

Gehalt, Vermögen, Beruf, Familienstand und Staatsangehörigkeit kennt die SCHUFA nach eigenen Angaben nicht und nutzt sie auch nicht.

Alter zählt positiv

Ein langjähriges Girokonto, eine alte Kreditkarte und eine lange Wohndauer an derselben Adresse bringen im neuen Score zusätzliche Punkte.

Jacob Hartmann
Geprüfter Inhalt
Fachlich verantwortlich

Jacob Hartmann

Gründer & Inhaber, Lacuna Digital ApS

Jacob Hartmann hat die Angaben zu gespeicherten Datenkategorien, Telekommunikationsverträgen und Score-Kriterien mit den Veröffentlichungen der SCHUFA abgeglichen.

Schufa & BonitätVerbraucherkredit
Gründer und Inhaber der Lacuna Digital ApS · Spezialisiert auf Verbraucherkredite und Kreditvergleich
Aktualisiert: Oktober 2026·Zahlen und Regeln sind mit offiziellen Quellen wie BaFin, Verbraucherzentrale, SCHUFA und dem BGB abgeglichen.

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