Hat sich der Vermieter für Sie entschieden, darf er Ihr Einkommen belegen lassen. Geeignet sind eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, ein Kontoauszug mit dem Gehaltseingang oder ein Einkommensteuerbescheid, jeweils als Kopie. Schwärzen Sie alles, was für die Prüfung nicht nötig ist, etwa Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer oder einzelne Kontobewegungen.
Als Bonitätsnachweis bieten Auskunfteien spezielle Auskünfte für Mietinteressenten an. Bei der SCHUFA ist das ein kostenpflichtiger Nachweis, der nach SCHUFA-Angaben auf den Mietmarkt zugeschnitten ist und keine Scorewerte enthält. Ihre kostenlose Datenkopie sollten Sie dagegen nur selbst nutzen, um Ihre Einträge zu prüfen.
Tun Sie das am besten schon vor der Wohnungssuche. Ein falscher Eintrag lässt sich in Ruhe korrigieren, aber kaum in den Tagen zwischen Zusage und Unterschrift. Wie Sie Ihre Daten einsehen, erklärt der Ratgeber zur Schufa-Auskunft, was Ihren Wert bestimmt, der Ratgeber zum Schufa-Score.
Bekommen Sie die Wohnung nicht, muss der Vermieter Ihre Daten löschen, sobald er sie nicht mehr braucht. Wegen möglicher Ansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz geschieht das regelmäßig spätestens nach sechs Monaten.