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Sollzins oder Effektivzins: Welche Zahl im Angebot zählt?

Jacob HartmannVeröffentlicht 12. Oktober 2026Lesezeit 5 min
Illustration zum Artikel „Sollzins oder Effektivzins: Welche Zahl im Angebot zählt?“

Kurz gefasst

Wenn Sie Kreditangebote vergleichen, ist der effektive Jahreszins die entscheidende Zahl. Er drückt die Gesamtkosten des Kredits als jährlichen Prozentsatz aus und schließt neben den Zinsen sämtliche Pflichtkosten ein, ohne die Sie den Kredit nicht bekämen, etwa Vermittlungskosten oder die Gebühren eines vorgeschriebenen Kontos. Der Sollzins ist dagegen nur der Zinssatz, mit dem die Bank die Zinsen auf Ihre Restschuld berechnet.

Beide Zahlen weichen oft voneinander ab. In einem Rechenbeispiel mit 10.000 €, 48 Monaten und 5,9 % Sollzins liegt der Effektivzins bei 6,06 %, weil Sie monatlich zahlen. Kommt eine Pflichtgebühr von 5 € im Monat hinzu, steigt er auf 7,21 %, obwohl der Sollzins unverändert bleibt.

Achten Sie bei Werbung mit „ab“-Zinssätzen auf das Beispiel, das Anbieter angeben müssen. Es soll einen Effektivzins zeigen, zu dem mindestens zwei Drittel der Verträge zustande kommen. Ihr persönlicher Zins hängt von Ihrer Bonität ab und steht erst im konkreten Angebot. Haben zwei Angebote unterschiedliche Laufzeiten, vergleichen Sie zusätzlich den Gesamtbetrag in Euro, denn er zeigt, was Sie am Ende tatsächlich zurückzahlen.

Zinsen verstehen

Zwei Zinssätze, zwei Aufgaben

In jedem Kreditangebot stehen mindestens zwei Prozentzahlen. Sie messen Unterschiedliches, und nur eine davon eignet sich für den Vergleich. Hier erfahren Sie, was hinter beiden steckt.

01 · Was der Sollzins misst

Der Sollzins ist der Prozentsatz pro Jahr, den die Bank auf den Betrag anwendet, den Sie gerade schulden. Das BGB nennt ihn Sollzinssatz und unterscheidet zwei Formen: Ist er für die gesamte Laufzeit als feste Prozentzahl vereinbart, ist er gebunden. Kann die Bank ihn während der Laufzeit anpassen, ist er veränderlich.

Aus dem Sollzins, dem Kreditbetrag und der Laufzeit ergibt sich Ihre monatliche Rate. Über weitere Kosten sagt er dagegen nichts aus. Ein niedriger Sollzins kann deshalb trotzdem zu einem teuren Kredit gehören, wenn daneben Pflichtgebühren anfallen. Für die Planung Ihres Budgets ist er trotzdem wichtig, weil er zusammen mit der Laufzeit festlegt, welcher Betrag jeden Monat von Ihrem Konto abgebucht wird.

02 · Was im effektiven Jahreszins steckt

Der effektive Jahreszins ist in § 16 der Preisangabenverordnung geregelt. Eingerechnet werden die Zinsen und jede weitere Belastung, die Ihnen durch den Kreditvertrag entsteht, sofern die Bank davon weiß. Dazu gehören ausdrücklich Kosten für die Vermittlung und Kosten für ein Konto, das Sie für den Kredit eröffnen oder führen müssen.

Außerdem berücksichtigt die Berechnung, wann Sie zahlen. Wer jeden Monat eine Rate überweist, gibt der Bank sein Geld früher zurück als bei einer jährlichen Zahlung. Deshalb liegt der Effektivzins auch ohne Gebühren meist etwas über dem Sollzins. Für die Berechnung nimmt die Verordnung an, dass Zinsen und Kosten bis zum Ende der Laufzeit unverändert bleiben.

03 · Ein Rechenbeispiel

Angenommen, Sie leihen sich 10.000 € für 48 Monate zu einem Sollzins von 5,9 %. Die monatliche Rate beträgt 234,39 €, insgesamt zahlen Sie 11.250,82 € zurück. Der effektive Jahreszins liegt bei 6,06 %, allein wegen der monatlichen Zahlweise.

Verlangt die Bank zusätzlich ein Konto mit einer Pflichtgebühr von 5 € im Monat, zahlen Sie insgesamt 11.490,82 €. Der Sollzins bleibt bei 5,9 %, der effektive Jahreszins steigt aber auf 7,21 %. Erst diese Zahl zeigt, dass das Angebot deutlich teurer ist, als der Sollzins vermuten lässt. Zwei Angebote mit gleichem Sollzins können also sehr unterschiedlich viel kosten.

04 · Was nicht im Effektivzins enthalten ist

Nicht alle Kosten fließen in den effektiven Jahreszins ein. Ausgenommen sind etwa Kosten, die erst entstehen, wenn Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen, zum Beispiel Verzugszinsen. Auch Versicherungen und Zusatzleistungen, die keine Voraussetzung für den Kredit sind, bleiben außen vor.

Das betrifft vor allem die freiwillige Restschuldversicherung. Sie kann die monatliche Belastung spürbar erhöhen, ohne im Effektivzins aufzutauchen. Ist sie dagegen Pflicht für den Kredit, gehört sie zu den Gesamtkosten. Fragen Sie deshalb immer nach, ob eine angebotene Versicherung freiwillig ist, und lassen Sie sich die Kosten getrennt in Euro nennen.

05 · Werbung mit „ab“-Zinssätzen

Viele Anbieter werben mit einem Zinssatz „ab“ einem bestimmten Wert. Die Preisangabenverordnung schreibt vor, dass der effektive Jahreszins in der Werbung mindestens genauso hervorgehoben wird wie jeder andere Zinssatz. Außerdem muss ein Beispiel angegeben werden.

Für dieses Beispiel gilt eine Zwei-Drittel-Regel: Der Werbende muss einen Effektivzins wählen, zu dem er mindestens zwei Drittel der Verträge zum angegebenen oder einem niedrigeren Satz erwartet. Der niedrigste Zins in der Werbung ist also nicht der Normalfall. Welcher Zins für Sie gilt, steht erst im persönlichen Angebot nach der Bonitätsprüfung.

06 · So vergleichen Sie richtig

Vergleichen Sie Angebote mit demselben Kreditbetrag und derselben Laufzeit anhand des effektiven Jahreszinses. Bei unterschiedlichen Laufzeiten sagt der Prozentsatz allein wenig über die Kosten in Euro aus. Dann hilft der Gesamtbetrag, also die Summe aus Kreditbetrag und allen Kosten, den die Bank Ihnen vor Vertragsschluss nennen muss.

Ein Prozentpunkt Unterschied klingt wenig, kann bei hohen Beträgen und langen Laufzeiten aber mehrere hundert Euro ausmachen. Mehr Hintergründe zur Berechnung finden Sie in unserem Ratgeber zum effektiven Jahreszins. Wenn Sie mehrere persönliche Angebote nebeneinanderlegen möchten, nutzen Sie den Kreditvergleich und achten Sie dort auf Effektivzins und Gesamtbetrag.

Vorsicht

Sechs Fehler beim Zinsvergleich

Viele Kreditnehmer schauen nur auf die erste Zahl im Angebot. Diese Fehler kosten am häufigsten Geld.

  • Nur den Sollzins vergleichen. Er enthält keine Gebühren und zeigt nicht die echten Kosten.
  • Den Werbezins für den eigenen Zins halten. Ihr Zins steht erst im persönlichen Angebot.
  • Angebote mit verschiedenen Laufzeiten nur nach Prozent vergleichen. Prüfen Sie dann den Gesamtbetrag.
  • Freiwillige Versicherungen übersehen. Sie stehen nicht im Effektivzins, erhöhen aber die Rate.
  • Einen veränderlichen Sollzins für fest halten. Dann kann sich die Rate später ändern.
  • Pflichtkonten und Vermittlungskosten ignorieren. Sie gehören zu den Gesamtkosten des Kredits.
Jacob Hartmann
Geprüfter Inhalt
Fachlich verantwortlich

Jacob Hartmann

Gründer & Inhaber, Lacuna Digital ApS

Jacob Hartmann hat die Angaben zum Sollzins und zum effektiven Jahreszins mit BGB und Preisangabenverordnung abgeglichen und das Rechenbeispiel nachgerechnet.

Kredit-WissenVerbraucherkredit
Gründer und Inhaber der Lacuna Digital ApS · Spezialisiert auf Verbraucherkredite und Kreditvergleich
Aktualisiert: Oktober 2026·Zahlen und Regeln sind mit offiziellen Quellen wie BaFin, Verbraucherzentrale, SCHUFA und dem BGB abgeglichen.

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