Kredit-WissenRatenpause beim Kredit: Wann sie hilft und was sie kostet
Eine Ratenpause verschafft Luft bei kurzen Engpässen, kostet aber Zinsen, weil die Restschuld weiter verzinst wird. Wann sie sinnvoll ist und wie Sie fragen.
Lesezeit 4 min

Kurz gefasst
Wenn Sie Kreditangebote vergleichen, ist der effektive Jahreszins die entscheidende Zahl. Er drückt die Gesamtkosten des Kredits als jährlichen Prozentsatz aus und schließt neben den Zinsen sämtliche Pflichtkosten ein, ohne die Sie den Kredit nicht bekämen, etwa Vermittlungskosten oder die Gebühren eines vorgeschriebenen Kontos. Der Sollzins ist dagegen nur der Zinssatz, mit dem die Bank die Zinsen auf Ihre Restschuld berechnet.
Beide Zahlen weichen oft voneinander ab. In einem Rechenbeispiel mit 10.000 €, 48 Monaten und 5,9 % Sollzins liegt der Effektivzins bei 6,06 %, weil Sie monatlich zahlen. Kommt eine Pflichtgebühr von 5 € im Monat hinzu, steigt er auf 7,21 %, obwohl der Sollzins unverändert bleibt.
Achten Sie bei Werbung mit „ab“-Zinssätzen auf das Beispiel, das Anbieter angeben müssen. Es soll einen Effektivzins zeigen, zu dem mindestens zwei Drittel der Verträge zustande kommen. Ihr persönlicher Zins hängt von Ihrer Bonität ab und steht erst im konkreten Angebot. Haben zwei Angebote unterschiedliche Laufzeiten, vergleichen Sie zusätzlich den Gesamtbetrag in Euro, denn er zeigt, was Sie am Ende tatsächlich zurückzahlen.
Zinsen verstehen
In jedem Kreditangebot stehen mindestens zwei Prozentzahlen. Sie messen Unterschiedliches, und nur eine davon eignet sich für den Vergleich. Hier erfahren Sie, was hinter beiden steckt.
Der Sollzins ist der Prozentsatz pro Jahr, den die Bank auf den Betrag anwendet, den Sie gerade schulden. Das BGB nennt ihn Sollzinssatz und unterscheidet zwei Formen: Ist er für die gesamte Laufzeit als feste Prozentzahl vereinbart, ist er gebunden. Kann die Bank ihn während der Laufzeit anpassen, ist er veränderlich.
Aus dem Sollzins, dem Kreditbetrag und der Laufzeit ergibt sich Ihre monatliche Rate. Über weitere Kosten sagt er dagegen nichts aus. Ein niedriger Sollzins kann deshalb trotzdem zu einem teuren Kredit gehören, wenn daneben Pflichtgebühren anfallen. Für die Planung Ihres Budgets ist er trotzdem wichtig, weil er zusammen mit der Laufzeit festlegt, welcher Betrag jeden Monat von Ihrem Konto abgebucht wird.
Der effektive Jahreszins ist in § 16 der Preisangabenverordnung geregelt. Eingerechnet werden die Zinsen und jede weitere Belastung, die Ihnen durch den Kreditvertrag entsteht, sofern die Bank davon weiß. Dazu gehören ausdrücklich Kosten für die Vermittlung und Kosten für ein Konto, das Sie für den Kredit eröffnen oder führen müssen.
Außerdem berücksichtigt die Berechnung, wann Sie zahlen. Wer jeden Monat eine Rate überweist, gibt der Bank sein Geld früher zurück als bei einer jährlichen Zahlung. Deshalb liegt der Effektivzins auch ohne Gebühren meist etwas über dem Sollzins. Für die Berechnung nimmt die Verordnung an, dass Zinsen und Kosten bis zum Ende der Laufzeit unverändert bleiben.
Angenommen, Sie leihen sich 10.000 € für 48 Monate zu einem Sollzins von 5,9 %. Die monatliche Rate beträgt 234,39 €, insgesamt zahlen Sie 11.250,82 € zurück. Der effektive Jahreszins liegt bei 6,06 %, allein wegen der monatlichen Zahlweise.
Verlangt die Bank zusätzlich ein Konto mit einer Pflichtgebühr von 5 € im Monat, zahlen Sie insgesamt 11.490,82 €. Der Sollzins bleibt bei 5,9 %, der effektive Jahreszins steigt aber auf 7,21 %. Erst diese Zahl zeigt, dass das Angebot deutlich teurer ist, als der Sollzins vermuten lässt. Zwei Angebote mit gleichem Sollzins können also sehr unterschiedlich viel kosten.
Nicht alle Kosten fließen in den effektiven Jahreszins ein. Ausgenommen sind etwa Kosten, die erst entstehen, wenn Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen, zum Beispiel Verzugszinsen. Auch Versicherungen und Zusatzleistungen, die keine Voraussetzung für den Kredit sind, bleiben außen vor.
Das betrifft vor allem die freiwillige Restschuldversicherung. Sie kann die monatliche Belastung spürbar erhöhen, ohne im Effektivzins aufzutauchen. Ist sie dagegen Pflicht für den Kredit, gehört sie zu den Gesamtkosten. Fragen Sie deshalb immer nach, ob eine angebotene Versicherung freiwillig ist, und lassen Sie sich die Kosten getrennt in Euro nennen.
Viele Anbieter werben mit einem Zinssatz „ab“ einem bestimmten Wert. Die Preisangabenverordnung schreibt vor, dass der effektive Jahreszins in der Werbung mindestens genauso hervorgehoben wird wie jeder andere Zinssatz. Außerdem muss ein Beispiel angegeben werden.
Für dieses Beispiel gilt eine Zwei-Drittel-Regel: Der Werbende muss einen Effektivzins wählen, zu dem er mindestens zwei Drittel der Verträge zum angegebenen oder einem niedrigeren Satz erwartet. Der niedrigste Zins in der Werbung ist also nicht der Normalfall. Welcher Zins für Sie gilt, steht erst im persönlichen Angebot nach der Bonitätsprüfung.
Vergleichen Sie Angebote mit demselben Kreditbetrag und derselben Laufzeit anhand des effektiven Jahreszinses. Bei unterschiedlichen Laufzeiten sagt der Prozentsatz allein wenig über die Kosten in Euro aus. Dann hilft der Gesamtbetrag, also die Summe aus Kreditbetrag und allen Kosten, den die Bank Ihnen vor Vertragsschluss nennen muss.
Ein Prozentpunkt Unterschied klingt wenig, kann bei hohen Beträgen und langen Laufzeiten aber mehrere hundert Euro ausmachen. Mehr Hintergründe zur Berechnung finden Sie in unserem Ratgeber zum effektiven Jahreszins. Wenn Sie mehrere persönliche Angebote nebeneinanderlegen möchten, nutzen Sie den Kreditvergleich und achten Sie dort auf Effektivzins und Gesamtbetrag.
Vorsicht
Viele Kreditnehmer schauen nur auf die erste Zahl im Angebot. Diese Fehler kosten am häufigsten Geld.

Jacob Hartmann hat die Angaben zum Sollzins und zum effektiven Jahreszins mit BGB und Preisangabenverordnung abgeglichen und das Rechenbeispiel nachgerechnet.
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Ein Kredit kostet Geld. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob Sie die monatliche Rate dauerhaft tragen können.
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