Schulden & UmschuldungSchuldnerberatung: Wo Sie kostenlose Hilfe bekommen
Kostenlose Schuldnerberatung bieten Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen. So finden Sie eine anerkannte Stelle und erkennen teure Fallen.
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Kurz gefasst
Wer gleichzeitig einen Ratenkredit und eine Kreditkarte in Teilzahlung abbezahlt, sollte jeden zusätzlichen Euro zuerst in die Schuld mit dem höchsten Sollzins stecken. Das ist in den meisten Fällen die Kreditkarte, deren Teilzahlungszins oft deutlich über dem eines Ratenkredits liegt. Die vereinbarten Raten des Ratenkredits zahlen Sie dabei weiter pünktlich, denn ein Rückstand kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Bank den gesamten Kredit fällig stellt.
Ein gedachtes Beispiel zeigt den Unterschied: 3.000 € Kartenschuld zu 18 % kosten rund 540 € Zinsen im Jahr, 8.000 € Ratenkredit zu 6,5 % rund 520 €. Jeder Tausender, den Sie auf der Karte tilgen, spart etwa 180 € pro Jahr, beim Ratenkredit nur etwa 65 €.
Ist die Karte bezahlt, wandert der frei gewordene Betrag als Sondertilgung in den Ratenkredit. Extrazahlungen auf den Ratenkredit sind gesetzlich jederzeit erlaubt, ob als Teilbetrag oder als komplette Ablösung. Mehr als 1 % der Sondertilgung darf die Bank dafür nicht berechnen. Bei mehreren teuren Schulden kann auch eine Umschuldung in einen günstigeren Kredit sinnvoll sein.
Zwei Schulden, ein Plan
Eine feste Rate und eine Kartenabrechnung im selben Monat sind für viele Haushalte Alltag. Mit der richtigen Reihenfolge werden Sie beide Schulden schneller und günstiger los. Diese sechs Punkte helfen bei der Entscheidung.
Bevor Sie über Extrazahlungen nachdenken, müssen die vereinbarten Beträge gesichert sein: die Monatsrate des Ratenkredits und mindestens der Mindestbetrag der Kreditkartenabrechnung. Beides sollte per Dauerauftrag oder Lastschrift laufen, damit kein Termin verpasst wird.
Der Grund ist einfach. Ein Rückstand kostet Verzugszinsen und Mahngebühren und kann bei der SCHUFA als Zahlungsstörung gemeldet werden. Beim Ratenkredit darf die Bank den gesamten Restbetrag fällig stellen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und einem gesetzlich festgelegten Anteil des Kreditbetrags in Verzug sind und eine Nachfrist von zwei Wochen verstreicht.
Holen Sie die letzte Kartenabrechnung und den Kreditvertrag hervor und notieren Sie für beide Schulden den Restbetrag und den Sollzins. Der Sollzins ist hier die entscheidende Zahl, weil er bestimmt, was jeder Euro Restschuld pro Jahr kostet. Der effektive Jahreszins ist für den Vergleich neuer Angebote wichtig, bei bestehenden Schulden zählt der laufende Zins.
Bei der Kreditkarte steht der Zins für die Teilzahlung meist im Preis- und Leistungsverzeichnis. Er liegt bei vielen Karten deutlich über dem Zins eines gewöhnlichen Ratenkredits. Schreiben Sie beide Zahlen untereinander. Meist ist die Reihenfolge danach bereits klar.
Angenommen, Sie haben 3.000 € Kartenschuld in Teilzahlung zu 18 % Sollzins und einen Ratenkredit mit 8.000 € Restschuld zu 6,5 %. Die Karte kostet Sie damit rund 540 € Zinsen im Jahr, der Ratenkredit rund 520 €, obwohl er fast dreimal so groß ist.
Haben Sie jeden Monat 200 € übrig, bringt jeder Tausender, den Sie von der Kartenschuld tilgen, eine Ersparnis von etwa 180 € pro Jahr. Derselbe Betrag beim Ratenkredit spart nur etwa 65 €. Die Konditionen sind gedacht, das Prinzip gilt aber immer: Das teuerste Geld zuerst zurückgeben.
Die Methode, zuerst die Schuld mit dem höchsten Zins zu tilgen, heißt oft Lawinenmethode. Sie ist rechnerisch am günstigsten. Die Schneeballmethode tilgt dagegen zuerst die kleinste Schuld, damit schnell ein Posten verschwindet und die Motivation steigt.
Bei einem Ratenkredit und einer Kreditkarte fallen beide Methoden oft zusammen, weil die Kartenschuld häufig die kleinere und zugleich die teurere ist. Liegen die Dinge anders, entscheiden Sie bewusst: Wer sich gut kennt und schnelle Erfolge braucht, darf auch die kleinere Schuld zuerst angehen. Wichtig ist nur, dass Sie überhaupt dranbleiben.
Ist die Karte ausgeglichen, fließt der Betrag, den Sie bisher dorthin überwiesen haben, zusätzlich in den Ratenkredit. Laut BGB steht es Ihnen frei, den Ratenkredit früher als geplant zu tilgen, in Raten oder auf einen Schlag. Die Bank darf bei festem Sollzins eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, höchstens jedoch 1 % des vorzeitig gezahlten Betrags und 0,5 %, wenn die Restlaufzeit ein Jahr oder kürzer ist.
Bei 1.000 € Sondertilgung sind das also höchstens 10 €, während die gesparten Zinsen meist deutlich darüber liegen. Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie im Ratgeber zur Sondertilgung.
Reicht der monatliche Spielraum nicht, um die Kartenschuld in absehbarer Zeit abzubauen, kann es sich lohnen, beide Schulden in einen neuen, günstigeren Kredit zu übertragen. Statt zweier Zinssätze zahlen Sie dann nur noch einen, und die Rate ist fest planbar.
Rechnen Sie vorher nach: Der neue effektive Jahreszins sollte klar unter dem bisherigen Mix liegen, und die Laufzeit sollte nicht so lang werden, dass die Gesamtkosten steigen. Wie das funktioniert, erklärt die Seite zum Umschuldungskredit. Wichtig: Kündigen Sie danach die Teilzahlungsfunktion oder senken Sie den Kartenrahmen, damit sich keine neue Schuld aufbaut.
Typische Fehler
Diese Fehler sehen wir immer wieder bei Haushalten, die zwei Schulden gleichzeitig abtragen. Jeder einzelne kostet Zinsen oder Zeit.

Jacob Hartmann hat das Rechenbeispiel sowie die Regeln zur vorzeitigen Rückzahlung, zur Vorfälligkeitsentschädigung und zur Kündigung bei Zahlungsverzug mit dem BGB abgeglichen.
Vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich, zu welchem Zins Sie Kartenschuld und Ratenkredit in einem Kredit bündeln könnten.
Ein Kredit kostet Geld. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob Sie die monatliche Rate dauerhaft tragen können.
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