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Privatinsolvenz in Deutschland: Ablauf, Dauer und Folgen

Jacob HartmannVeröffentlicht 12. Oktober 2026Lesezeit 5 min
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Kurz gefasst

Die Privatinsolvenz, im Gesetz Verbraucherinsolvenzverfahren genannt, gibt überschuldeten Menschen die Chance auf einen Neuanfang. Am Ende steht die Restschuldbefreiung: Die verbliebenen Schulden werden erlassen. Für Verfahren, die nach dem 30. September 2020 beantragt wurden, dauert der Weg dorthin in der Regel drei Jahre ab der Eröffnung des Verfahrens.

Vor dem Antrag beim Insolvenzgericht steht ein Pflichtschritt: Eine anerkannte Stelle, meist eine Schuldnerberatung, muss bescheinigen, dass in den letzten sechs Monaten ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist. Wer die Gerichtskosten nicht aufbringen kann, kann eine Stundung beantragen. Am Geld für das Verfahren muss der Neuanfang also nicht scheitern.

Während der drei Jahre geht der pfändbare Teil des Einkommens an einen Treuhänder. Sie müssen arbeiten oder sich um Arbeit bemühen, Umzüge melden und die Hälfte einer Erbschaft abgeben. Nicht alle Schulden fallen weg, etwa Geldstrafen. Die Information über die Restschuldbefreiung darf die SCHUFA nach einem Urteil des EuGH nur sechs Monate speichern.

Wann die Insolvenz infrage kommt

Der letzte Ausweg, wenn nichts mehr geht

Eine Privatinsolvenz kommt infrage, wenn Sie Ihre Schulden dauerhaft nicht mehr bezahlen können, auch nicht mit einer längeren Laufzeit oder einem günstigeren Kredit. Typische Auslöser sind Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder eine gescheiterte Selbstständigkeit.

Das Verfahren ist kein Makel, sondern ein vom Gesetzgeber gewollter Weg zurück in ein Leben ohne Schulden. Es verlangt aber Disziplin: Drei Jahre lang leben Sie vom unpfändbaren Teil Ihres Einkommens, alles darüber geht an die Gläubiger.

Bevor Sie diesen Weg gehen, lohnt ein ehrlicher Blick auf die Alternativen. Solange Sie Raten noch bedienen können, ist eine Umschuldung oft die bessere Lösung. Ist das nicht mehr realistisch, sollte Ihr erster Weg zu einer anerkannten, kostenlosen Schuldnerberatung führen.

Die wichtigsten Begriffe

Privatinsolvenz von A bis Z: neun Begriffe, die Sie kennen sollten

Im Verfahren begegnen Ihnen viele Fachbegriffe. Diese Übersicht erklärt, was hinter ihnen steckt.

Außergerichtlicher Einigungsversuch
Der Pflichtversuch, sich auf Grundlage eines Plans mit allen Gläubigern zu einigen. Er muss innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Antrag gescheitert sein und wird von einer geeigneten Stelle bescheinigt.
Geeignete Stelle
Eine von den Bundesländern anerkannte Person oder Stelle, etwa eine Schuldnerberatung oder ein Rechtsanwalt. Sie berät Sie persönlich, prüft Einkommen und Vermögen und stellt die Bescheinigung aus.
Schuldenbereinigungsplan
Ihr Vorschlag an die Gläubiger, wie die Schulden geregelt werden sollen. Er gehört zum Antrag und kann alle Regelungen enthalten, die Ihre Einkommens- und Familienverhältnisse angemessen berücksichtigen.
Insolvenzantrag
Der schriftliche Antrag beim Insolvenzgericht. Beizufügen sind die Bescheinigung, ein Antrag auf Restschuldbefreiung sowie Verzeichnisse über Vermögen, Einkommen, Gläubiger und Forderungen, deren Richtigkeit Sie versichern.
Kostenstundung
Reicht Ihr Vermögen nicht für die Verfahrenskosten, kann das Gericht sie auf Antrag stunden. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie Restschuldbefreiung beantragt haben.
Abtretungsfrist
Der Zeitraum von drei Jahren ab Eröffnung, in dem Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an einen Treuhänder abtreten. In einem zweiten Verfahren beträgt sie fünf Jahre.
Treuhänder
Die vom Gericht bestimmte Person, die das abgetretene Einkommen einzieht und an die Gläubiger verteilt. Zahlungen an Gläubiger dürfen Sie in dieser Zeit nur noch über den Treuhänder leisten.
Obliegenheiten
Ihre Pflichten während der Abtretungsfrist: zumutbar arbeiten oder sich bemühen, Wohnort- und Jobwechsel melden, die Hälfte von Erbschaften abgeben und keine unangemessenen neuen Schulden machen.
Restschuldbefreiung
Der Erlass der verbliebenen Schulden am Ende des Verfahrens. Ausgenommen sind unter anderem Geldstrafen, pflichtwidrig nicht gezahlter Unterhalt und Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen.

Ablauf und Folgen

So läuft die Privatinsolvenz ab

Vom ersten Beratungstermin bis zur Restschuldbefreiung vergehen in der Regel mehr als drei Jahre. Diese Etappen erwarten Sie.

Beratung und Einigungsversuch

Am Anfang steht die Schuldnerberatung. Sie verschafft sich mit Ihnen einen Überblick über alle Gläubiger und Forderungen und schlägt den Gläubigern einen Plan vor. Lehnt auch nur ein Teil der Gläubiger ab, bescheinigt die Stelle das Scheitern. Wartezeiten bei kostenlosen Beratungsstellen sind leider üblich, daher sollten Sie sich früh melden.

Antrag und Eröffnung

Mit der Bescheinigung stellen Sie den Antrag beim Insolvenzgericht. Das Gericht kann noch einen gerichtlichen Einigungsversuch anstoßen. Scheitert auch dieser, wird das Verfahren eröffnet. Mit der Eröffnung beginnt die dreijährige Abtretungsfrist.

Die drei Jahre

In dieser Zeit leben Sie vom unpfändbaren Einkommen. Ein Pfändungsschutzkonto hilft, dieses Geld verfügbar zu halten. Sie müssen arbeiten oder sich ernsthaft um Arbeit bemühen und Umzüge sowie Jobwechsel sofort melden. Verstoßen Sie gegen diese Pflichten, kann das Gericht die Restschuldbefreiung versagen.

Nach der Restschuldbefreiung

Ist die Restschuldbefreiung erteilt, sind Sie die erfassten Schulden los. Die SCHUFA darf diese Information nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nur noch sechs Monate speichern. Danach können Sie Schritt für Schritt Ihre Bonität verbessern. Eine zweite Restschuldbefreiung ist erst nach elf Jahren wieder möglich.

Das Wichtigste

Privatinsolvenz in vier Punkten

Was Sie mitnehmen sollten, bevor Sie den ersten Schritt gehen.

Drei Jahre bis zum Neuanfang

Für Anträge seit Oktober 2020 dauert die Abtretungsfrist in der Regel drei Jahre ab der Eröffnung des Verfahrens.

Ohne Beratung kein Antrag

Eine anerkannte Stelle muss bescheinigen, dass die außergerichtliche Einigung in den letzten sechs Monaten gescheitert ist.

Pflichten ernst nehmen

Wer sich nicht um Arbeit bemüht, Umzüge verschweigt oder Erbschaften behält, riskiert, dass das Gericht die Restschuldbefreiung am Ende versagt.

Nicht alle Schulden fallen weg

Geldstrafen und Schulden aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen bleiben auch nach der Restschuldbefreiung bestehen.

Jacob Hartmann
Geprüfter Inhalt
Fachlich verantwortlich

Jacob Hartmann

Gründer & Inhaber, Lacuna Digital ApS

Jacob Hartmann hat Ablauf, Fristen, Pflichten und Ausnahmen der Privatinsolvenz mit der Insolvenzordnung sowie die Speicherdauer bei der SCHUFA mit der Einordnung der Verbraucherzentrale abgeglichen.

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Gründer und Inhaber der Lacuna Digital ApS · Spezialisiert auf Verbraucherkredite und Kreditvergleich
Aktualisiert: Oktober 2026·Zahlen und Regeln sind mit offiziellen Quellen wie BaFin, Verbraucherzentrale, SCHUFA und dem BGB abgeglichen.

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