Schulden & UmschuldungSchuldnerberatung: Wo Sie kostenlose Hilfe bekommen
Kostenlose Schuldnerberatung bieten Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen. So finden Sie eine anerkannte Stelle und erkennen teure Fallen.
Lesezeit 5 min

Kurz gefasst
Die Privatinsolvenz, im Gesetz Verbraucherinsolvenzverfahren genannt, gibt überschuldeten Menschen die Chance auf einen Neuanfang. Am Ende steht die Restschuldbefreiung: Die verbliebenen Schulden werden erlassen. Für Verfahren, die nach dem 30. September 2020 beantragt wurden, dauert der Weg dorthin in der Regel drei Jahre ab der Eröffnung des Verfahrens.
Vor dem Antrag beim Insolvenzgericht steht ein Pflichtschritt: Eine anerkannte Stelle, meist eine Schuldnerberatung, muss bescheinigen, dass in den letzten sechs Monaten ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist. Wer die Gerichtskosten nicht aufbringen kann, kann eine Stundung beantragen. Am Geld für das Verfahren muss der Neuanfang also nicht scheitern.
Während der drei Jahre geht der pfändbare Teil des Einkommens an einen Treuhänder. Sie müssen arbeiten oder sich um Arbeit bemühen, Umzüge melden und die Hälfte einer Erbschaft abgeben. Nicht alle Schulden fallen weg, etwa Geldstrafen. Die Information über die Restschuldbefreiung darf die SCHUFA nach einem Urteil des EuGH nur sechs Monate speichern.
Wann die Insolvenz infrage kommt
Eine Privatinsolvenz kommt infrage, wenn Sie Ihre Schulden dauerhaft nicht mehr bezahlen können, auch nicht mit einer längeren Laufzeit oder einem günstigeren Kredit. Typische Auslöser sind Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder eine gescheiterte Selbstständigkeit.
Das Verfahren ist kein Makel, sondern ein vom Gesetzgeber gewollter Weg zurück in ein Leben ohne Schulden. Es verlangt aber Disziplin: Drei Jahre lang leben Sie vom unpfändbaren Teil Ihres Einkommens, alles darüber geht an die Gläubiger.
Bevor Sie diesen Weg gehen, lohnt ein ehrlicher Blick auf die Alternativen. Solange Sie Raten noch bedienen können, ist eine Umschuldung oft die bessere Lösung. Ist das nicht mehr realistisch, sollte Ihr erster Weg zu einer anerkannten, kostenlosen Schuldnerberatung führen.
Die wichtigsten Begriffe
Im Verfahren begegnen Ihnen viele Fachbegriffe. Diese Übersicht erklärt, was hinter ihnen steckt.
Ablauf und Folgen
Vom ersten Beratungstermin bis zur Restschuldbefreiung vergehen in der Regel mehr als drei Jahre. Diese Etappen erwarten Sie.
Am Anfang steht die Schuldnerberatung. Sie verschafft sich mit Ihnen einen Überblick über alle Gläubiger und Forderungen und schlägt den Gläubigern einen Plan vor. Lehnt auch nur ein Teil der Gläubiger ab, bescheinigt die Stelle das Scheitern. Wartezeiten bei kostenlosen Beratungsstellen sind leider üblich, daher sollten Sie sich früh melden.
Mit der Bescheinigung stellen Sie den Antrag beim Insolvenzgericht. Das Gericht kann noch einen gerichtlichen Einigungsversuch anstoßen. Scheitert auch dieser, wird das Verfahren eröffnet. Mit der Eröffnung beginnt die dreijährige Abtretungsfrist.
In dieser Zeit leben Sie vom unpfändbaren Einkommen. Ein Pfändungsschutzkonto hilft, dieses Geld verfügbar zu halten. Sie müssen arbeiten oder sich ernsthaft um Arbeit bemühen und Umzüge sowie Jobwechsel sofort melden. Verstoßen Sie gegen diese Pflichten, kann das Gericht die Restschuldbefreiung versagen.
Ist die Restschuldbefreiung erteilt, sind Sie die erfassten Schulden los. Die SCHUFA darf diese Information nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nur noch sechs Monate speichern. Danach können Sie Schritt für Schritt Ihre Bonität verbessern. Eine zweite Restschuldbefreiung ist erst nach elf Jahren wieder möglich.
Das Wichtigste
Was Sie mitnehmen sollten, bevor Sie den ersten Schritt gehen.
Für Anträge seit Oktober 2020 dauert die Abtretungsfrist in der Regel drei Jahre ab der Eröffnung des Verfahrens.
Eine anerkannte Stelle muss bescheinigen, dass die außergerichtliche Einigung in den letzten sechs Monaten gescheitert ist.
Wer sich nicht um Arbeit bemüht, Umzüge verschweigt oder Erbschaften behält, riskiert, dass das Gericht die Restschuldbefreiung am Ende versagt.
Geldstrafen und Schulden aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen bleiben auch nach der Restschuldbefreiung bestehen.

Jacob Hartmann hat Ablauf, Fristen, Pflichten und Ausnahmen der Privatinsolvenz mit der Insolvenzordnung sowie die Speicherdauer bei der SCHUFA mit der Einordnung der Verbraucherzentrale abgeglichen.
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