Kredit-WissenRatenpause beim Kredit: Wann sie hilft und was sie kostet
Eine Ratenpause verschafft Luft bei kurzen Engpässen, kostet aber Zinsen, weil die Restschuld weiter verzinst wird. Wann sie sinnvoll ist und wie Sie fragen.
Lesezeit 4 min

Kurz gefasst
Wann Sie einen Ratenkredit vor dem Vertragsende ablösen – komplett oder in Teilen –, entscheiden Sie selbst. Die Bank kann dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, aber nur, wenn der Sollzins bei Vertragsschluss fest vereinbart wurde. Für Allgemein-Verbraucherkredite zieht das Gesetz eine Obergrenze: 1 % der früher getilgten Summe, und wenn bis zum Vertragsende nur noch zwölf Monate oder weniger bleiben, 0,5 %.
Zusätzlich gilt ein zweiter Deckel: Mehr als die Sollzinsen, die bis zum regulären Laufzeitende noch angefallen wären, darf die Bank in keinem Fall berechnen. Wer 12.000 € mit 30 Monaten Restlaufzeit ablöst, zahlt also höchstens 120 €, spart in einem Rechenbeispiel mit 6,5 % Sollzins aber rund 1.030 € Zinsen.
In bestimmten Fällen entfällt die Entschädigung ganz, etwa bei einem Dispokredit, bei einer Rückzahlung aus einer vorgeschriebenen Restschuldversicherung oder wenn der Vertrag die nötigen Angaben nicht ausreichend enthält. Bevor Sie zahlen, lassen Sie sich von der Bank eine Ablöseberechnung geben und prüfen Sie, ob die verlangte Summe innerhalb beider Grenzen liegt. Behalten Sie außerdem genug Geld als Reserve, denn eine Ablösung lässt sich nicht rückgängig machen. Für Baufinanzierungen gelten andere Regeln, die dieser Beitrag nicht behandelt.
Das Recht auf Ablösung
Ein Kreditvertrag legt eine Laufzeit fest, verpflichtet Sie aber nicht, sie auszuschöpfen. § 500 Absatz 2 BGB erlaubt Verbrauchern, ihre Schulden aus einem Verbraucherdarlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zu begleichen. Eine Zustimmung der Bank brauchen Sie dafür nicht.
Zahlen Sie früher zurück, entgehen der Bank Zinsen, mit denen sie gerechnet hat. Für diesen Schaden darf sie eine angemessene Entschädigung verlangen, die Vorfälligkeitsentschädigung. Bei Ratenkrediten setzt das Gesetz dafür enge Grenzen, sodass sich eine vorzeitige Ablösung in den meisten Fällen lohnt.
Typische Anlässe sind eine Erbschaft, eine Bonuszahlung, der Verkauf eines Autos oder eine Umschuldung in einen günstigeren Kredit. In all diesen Fällen sollten Sie vorher ausrechnen, was die Entschädigung kostet und was Sie an Zinsen sparen.
Begriffe und Regeln
Diese Begriffe und Regeln begegnen Ihnen, wenn Sie einen Ratenkredit vorzeitig ablösen möchten.
Rechenbeispiele
Drei Beispiele mit angenommenen Konditionen zeigen, wie die beiden Obergrenzen zusammenwirken.
Sie haben noch 12.000 € Restschuld bei 6,5 % Sollzins und 30 Monate Restlaufzeit. Die Entschädigung beträgt höchstens 1 %, also 120 €. Bis zum Vertragsende hätten Sie noch rund 1.034 € Zinsen gezahlt. Die Ablösung spart Ihnen damit gut 900 €, selbst wenn die Bank den Höchstbetrag verlangt.
Bei 5.000 € Restschuld und zehn Monaten Restlaufzeit gilt die Grenze von 0,5 %, also höchstens 25 €. Die restlichen Zinsen bei 6,5 % lägen bei rund 150 €. Auch hier lohnt sich die Rückzahlung, wenn Sie das Geld nicht als Notreserve brauchen.
Bei einem Aktionszins von 0,99 % und 3.000 € Restschuld mit 14 Monaten Restlaufzeit wären 1 % genau 30 €. Die restlichen Sollzinsen betragen aber nur rund 18,60 €. Mehr darf die Bank nicht verlangen. Ob sich die Ablösung lohnt, hängt hier eher davon ab, wie Sie das Geld sonst verwenden würden.
Fordern Sie bei Ihrer Bank eine Ablöseberechnung an, prüfen Sie die Angaben im Vertrag und vergleichen Sie die Entschädigung mit den eingesparten Zinsen. Wollen Sie den Kredit durch einen günstigeren ersetzen, finden Sie im Ratgeber zum Umschuldungskredit die nächsten Schritte. Für Teilbeträge lohnt ein Blick auf die Sondertilgung.
Zusammengefasst
Was bei der vorzeitigen Ablösung eines Ratenkredits gilt.
Verbraucherkredite dürfen Sie nach § 500 BGB jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen, ohne die Bank um Erlaubnis zu fragen.
Höchstens 1 % des Betrags, bei bis zu einem Jahr Restlaufzeit höchstens 0,5 %, und nie mehr als die restlichen Sollzinsen.
Bei veränderlichem Zins, beim Dispo, bei Zahlung aus einer Pflichtversicherung oder bei fehlenden Vertragsangaben entfällt die Entschädigung.
Vergleichen Sie die Entschädigung mit den Zinsen bis zum Vertragsende und behalten Sie genug Geld als Reserve für Notfälle.

Jacob Hartmann hat die Regeln zur Vorfälligkeitsentschädigung mit §§ 500, 502 und 504 BGB abgeglichen und die drei Rechenbeispiele nachgerechnet.
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Ein Kredit kostet Geld. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob Sie die monatliche Rate dauerhaft tragen können.
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