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Kredit vorzeitig ablösen: Was die Vorfälligkeitsentschädigung kostet

Jacob HartmannVeröffentlicht 12. Oktober 2026Lesezeit 5 min
Illustration zum Artikel „Kredit vorzeitig ablösen: Was die Vorfälligkeitsentschädigung kostet“

Kurz gefasst

Wann Sie einen Ratenkredit vor dem Vertragsende ablösen – komplett oder in Teilen –, entscheiden Sie selbst. Die Bank kann dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, aber nur, wenn der Sollzins bei Vertragsschluss fest vereinbart wurde. Für Allgemein-Verbraucherkredite zieht das Gesetz eine Obergrenze: 1 % der früher getilgten Summe, und wenn bis zum Vertragsende nur noch zwölf Monate oder weniger bleiben, 0,5 %.

Zusätzlich gilt ein zweiter Deckel: Mehr als die Sollzinsen, die bis zum regulären Laufzeitende noch angefallen wären, darf die Bank in keinem Fall berechnen. Wer 12.000 € mit 30 Monaten Restlaufzeit ablöst, zahlt also höchstens 120 €, spart in einem Rechenbeispiel mit 6,5 % Sollzins aber rund 1.030 € Zinsen.

In bestimmten Fällen entfällt die Entschädigung ganz, etwa bei einem Dispokredit, bei einer Rückzahlung aus einer vorgeschriebenen Restschuldversicherung oder wenn der Vertrag die nötigen Angaben nicht ausreichend enthält. Bevor Sie zahlen, lassen Sie sich von der Bank eine Ablöseberechnung geben und prüfen Sie, ob die verlangte Summe innerhalb beider Grenzen liegt. Behalten Sie außerdem genug Geld als Reserve, denn eine Ablösung lässt sich nicht rückgängig machen. Für Baufinanzierungen gelten andere Regeln, die dieser Beitrag nicht behandelt.

Das Recht auf Ablösung

Sie dürfen jederzeit früher zahlen

Ein Kreditvertrag legt eine Laufzeit fest, verpflichtet Sie aber nicht, sie auszuschöpfen. § 500 Absatz 2 BGB erlaubt Verbrauchern, ihre Schulden aus einem Verbraucherdarlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zu begleichen. Eine Zustimmung der Bank brauchen Sie dafür nicht.

Zahlen Sie früher zurück, entgehen der Bank Zinsen, mit denen sie gerechnet hat. Für diesen Schaden darf sie eine angemessene Entschädigung verlangen, die Vorfälligkeitsentschädigung. Bei Ratenkrediten setzt das Gesetz dafür enge Grenzen, sodass sich eine vorzeitige Ablösung in den meisten Fällen lohnt.

Typische Anlässe sind eine Erbschaft, eine Bonuszahlung, der Verkauf eines Autos oder eine Umschuldung in einen günstigeren Kredit. In all diesen Fällen sollten Sie vorher ausrechnen, was die Entschädigung kostet und was Sie an Zinsen sparen.

Begriffe und Regeln

Vorfälligkeitsentschädigung von A bis Z

Diese Begriffe und Regeln begegnen Ihnen, wenn Sie einen Ratenkredit vorzeitig ablösen möchten.

Vorfälligkeitsentschädigung
Ausgleich für den Zinsschaden, der der Bank durch Ihre vorzeitige Rückzahlung entsteht. Sie ist in § 502 BGB geregelt und muss angemessen sein. Die gesetzlichen Höchstbeträge sind Obergrenzen, keine Pauschalen, die automatisch fällig werden.
Vorzeitige Rückzahlung
Ihr Recht, einen Verbraucherkredit jederzeit ganz oder in Teilen früher zurückzuzahlen. Es steht in § 500 Absatz 2 BGB und kann im Vertrag nicht ausgeschlossen werden. Auch eine Sondertilgung ist eine teilweise vorzeitige Rückzahlung.
Gebundener Sollzins
Ein Zinssatz, der für die gesamte Laufzeit als feste Prozentzahl vereinbart ist. Nur bei einem gebundenen Sollzins, der schon bei Vertragsschluss feststand, darf die Bank bei einem Ratenkredit überhaupt eine Entschädigung verlangen.
Veränderlicher Sollzins
Ein Zinssatz, den die Bank während der Laufzeit anpassen kann. Schulden Sie zum Zeitpunkt der Rückzahlung keinen gebundenen Sollzins, besteht nach § 502 Absatz 1 BGB kein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Ein-Prozent-Grenze
Liegen zwischen Ihrer Rückzahlung und dem vereinbarten Vertragsende mehr als zwölf Monate, darf die Entschädigung höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags betragen. Bei 12.000 € sind das höchstens 120 €.
Halbes-Prozent-Grenze
Beträgt die Restlaufzeit höchstens ein Jahr, sinkt die Obergrenze auf 0,5 % des zurückgezahlten Betrags. Wer 5.000 € zehn Monate vor dem vereinbarten Ende ablöst, zahlt also höchstens 25 €.
Zinsdeckel
Obergrenze sind außerdem die Zinsen, die Ihnen die Bank für die restliche Vertragszeit ohne Ablösung noch berechnet hätte. Das schützt vor allem bei sehr niedrigen Zinsen und kurzer Restlaufzeit vor einer zu hohen Forderung.
Restschuldversicherung
Zahlt eine Versicherung den Kredit zurück, die Sie laut Kreditvertrag zur Absicherung abschließen mussten, ist die Entschädigung ausgeschlossen. Das betrifft etwa Leistungen im Todesfall oder bei Arbeitslosigkeit, sofern die Police vorgeschrieben war.
Fehlende Vertragsangaben
Enthält der Vertrag nur unzureichende Angaben zur Laufzeit, zu Ihrem Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Entschädigung, entfällt der Anspruch der Bank vollständig. Ein Blick in die Vertragsunterlagen lohnt sich deshalb vor jeder Zahlung.
Dispositionskredit
Für eine eingeräumte Überziehungsmöglichkeit auf dem Girokonto ist eine Vorfälligkeitsentschädigung nach § 504 BGB ausgeschlossen. Einen Dispo können Sie also jederzeit ohne Zusatzkosten ausgleichen und damit sofort Zinsen sparen.

Rechenbeispiele

So viel kostet die Ablösung wirklich

Drei Beispiele mit angenommenen Konditionen zeigen, wie die beiden Obergrenzen zusammenwirken.

Beispiel 1: Ablösung nach zweieinhalb Jahren

Sie haben noch 12.000 € Restschuld bei 6,5 % Sollzins und 30 Monate Restlaufzeit. Die Entschädigung beträgt höchstens 1 %, also 120 €. Bis zum Vertragsende hätten Sie noch rund 1.034 € Zinsen gezahlt. Die Ablösung spart Ihnen damit gut 900 €, selbst wenn die Bank den Höchstbetrag verlangt.

Beispiel 2: Kurz vor dem Ende

Bei 5.000 € Restschuld und zehn Monaten Restlaufzeit gilt die Grenze von 0,5 %, also höchstens 25 €. Die restlichen Zinsen bei 6,5 % lägen bei rund 150 €. Auch hier lohnt sich die Rückzahlung, wenn Sie das Geld nicht als Notreserve brauchen.

Beispiel 3: Sehr niedriger Zins

Bei einem Aktionszins von 0,99 % und 3.000 € Restschuld mit 14 Monaten Restlaufzeit wären 1 % genau 30 €. Die restlichen Sollzinsen betragen aber nur rund 18,60 €. Mehr darf die Bank nicht verlangen. Ob sich die Ablösung lohnt, hängt hier eher davon ab, wie Sie das Geld sonst verwenden würden.

So gehen Sie vor

Fordern Sie bei Ihrer Bank eine Ablöseberechnung an, prüfen Sie die Angaben im Vertrag und vergleichen Sie die Entschädigung mit den eingesparten Zinsen. Wollen Sie den Kredit durch einen günstigeren ersetzen, finden Sie im Ratgeber zum Umschuldungskredit die nächsten Schritte. Für Teilbeträge lohnt ein Blick auf die Sondertilgung.

Zusammengefasst

Vorfälligkeit in vier Punkten

Was bei der vorzeitigen Ablösung eines Ratenkredits gilt.

Ablösen ist Ihr Recht

Verbraucherkredite dürfen Sie nach § 500 BGB jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen, ohne die Bank um Erlaubnis zu fragen.

Die Kosten sind gedeckelt

Höchstens 1 % des Betrags, bei bis zu einem Jahr Restlaufzeit höchstens 0,5 %, und nie mehr als die restlichen Sollzinsen.

Manchmal fällt nichts an

Bei veränderlichem Zins, beim Dispo, bei Zahlung aus einer Pflichtversicherung oder bei fehlenden Vertragsangaben entfällt die Entschädigung.

Vorher immer rechnen

Vergleichen Sie die Entschädigung mit den Zinsen bis zum Vertragsende und behalten Sie genug Geld als Reserve für Notfälle.

Jacob Hartmann
Geprüfter Inhalt
Fachlich verantwortlich

Jacob Hartmann

Gründer & Inhaber, Lacuna Digital ApS

Jacob Hartmann hat die Regeln zur Vorfälligkeitsentschädigung mit §§ 500, 502 und 504 BGB abgeglichen und die drei Rechenbeispiele nachgerechnet.

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Gründer und Inhaber der Lacuna Digital ApS · Spezialisiert auf Verbraucherkredite und Kreditvergleich
Aktualisiert: Oktober 2026·Zahlen und Regeln sind mit offiziellen Quellen wie BaFin, Verbraucherzentrale, SCHUFA und dem BGB abgeglichen.

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