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Erste eigene Wohnung: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Jacob HartmannVeröffentlicht 12. Oktober 2026Lesezeit 4 min
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Kurz gefasst

Die erste eigene Wohnung kostet deutlich mehr als die Miete im Inserat. Zu Beginn fallen einmalige Kosten an, vor allem die Mietkaution von bis zu drei Nettokaltmieten, dazu Umzug, Möbel, Küchengeräte und Erstausstattung. Danach kommen jeden Monat Nebenkosten, Strom, Internet, Versicherungen und der Rundfunkbeitrag von 18,36 € pro Wohnung hinzu.

Ein gedachtes Beispiel: Bei 650 € Kaltmiete und 170 € Nebenkostenvorauszahlung liegt die Warmmiete bei 820 €. Mit Strom, Internet, Rundfunkbeitrag, Haftpflicht- und Hausratversicherung sowie 300 € für Lebensmittel sind Sie schnell bei rund 1.230 € im Monat, noch bevor Mobilität, Kleidung und Freizeit eingerechnet sind. Die Kaution dürfte in diesem Beispiel höchstens 1.950 € betragen.

Gut zu wissen: Eine Barkaution dürfen Sie in drei gleichen Monatsraten zahlen. Eine Maklerprovision müssen Sie als Mieter nur zahlen, wenn der Makler ausschließlich in Ihrem Auftrag gesucht hat. Planen Sie außerdem einen Puffer für die erste Nebenkostenabrechnung ein, damit eine Nachzahlung nicht auf dem Dispo landet. Wer diese Posten vor der Unterschrift durchrechnet, weiß, welche Miete wirklich tragbar ist.

Mehr als nur Miete

Warum die erste Wohnung teurer ist als gedacht

Wer zum ersten Mal eine eigene Wohnung sucht, schaut vor allem auf die Miete. Das ist verständlich, denn sie ist der größte Posten. Doch zwischen Kaltmiete im Inserat und dem, was am Monatsende tatsächlich vom Konto geht, liegen oft mehrere Hundert Euro.

Hinzu kommen die Startkosten. Kaution, Umzugswagen, Matratze, Kühlschrank, Waschmaschine und viele Kleinigkeiten summieren sich schnell auf einige Tausend Euro. Wer das nicht einplant, finanziert die Einrichtung schnell über Kreditkarte oder Dispo und startet mit Schulden ins neue Leben.

Ein realistischer Plan vor der Unterschrift schützt davor. Rechnen Sie mit der Warmmiete, allen laufenden Kosten und einem Puffer für Unerwartetes. Bleibt danach zu wenig übrig, ist eine kleinere oder günstigere Wohnung die bessere Wahl.

Mythen und Fakten

Fünf Annahmen über die erste Wohnung im Check

Viele Erstmieter verlassen sich auf Hörensagen. Das sagt das Gesetz.

Mythos 01

Die Kaution muss sofort komplett bezahlt werden

Sonst gibt es keinen Schlüssel.

Tatsache

Drei Raten sind erlaubt.

Eine Barkaution dürfen Sie in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren jeweils mit den folgenden Mieten.

Mythos 02

Der Vermieter bestimmt die Höhe der Kaution

Je teurer die Wohnung, desto mehr.

Tatsache

Höchstens drei Monatsmieten.

Die Kaution darf höchstens das Dreifache der monatlichen Miete betragen. Nebenkosten, die als Pauschale oder Vorauszahlung gezahlt werden, zählen bei dieser Berechnung nicht mit.

Mythos 03

Den Makler zahlt immer der Mieter

So war es doch schon immer.

Tatsache

Es zahlt, wer bestellt.

Eine Provision darf der Makler vom Mieter nur verlangen, wenn er ausschließlich in dessen Auftrag gesucht hat. Auch dann sind höchstens zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer erlaubt.

Mythos 04

Der Rundfunkbeitrag gilt pro Person

In der WG zahlt jeder einzeln.

Tatsache

Er gilt pro Wohnung.

Für jede Wohnung wird ein Rundfunkbeitrag von 18,36 € im Monat fällig, unabhängig davon, wie viele Menschen dort wohnen. In einer WG kann der Beitrag also geteilt werden.

Mythos 05

Nebenkosten können jederzeit nachgefordert werden

Auch Jahre später noch.

Tatsache

Dafür gilt eine Frist.

Der Vermieter muss die Abrechnung bis zum Ende des zwölften Monats nach dem Abrechnungszeitraum zustellen. Danach kann er in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen.

Beispielrechnung

Was ein Monat in der ersten Wohnung kostet

Nehmen wir eine Wohnung mit 650 € Kaltmiete und 170 € Nebenkostenvorauszahlung. Die Warmmiete liegt bei 820 €. Hinzu kommen in diesem gedachten Beispiel 45 € für Strom, 30 € für Internet, 18,36 € Rundfunkbeitrag, 15 € für Haftpflicht- und Hausratversicherung und 300 € für Lebensmittel. Zusammen sind das rund 1.228 € im Monat.

Noch nicht enthalten sind Mobilität, Handy, Kleidung, Freizeit und Rücklagen. Wer netto 1.800 € verdient, hat nach den Grundkosten also weniger als 600 € für alles andere. Die einmaligen Kosten kommen noch dazu: bis zu 1.950 € Kaution sowie Umzug und Einrichtung.

Sparen Sie deshalb vor dem Umzug so viel wie möglich an. Brauchen Sie für die Grundausstattung dennoch eine Finanzierung, ist ein kleiner Ratenkredit mit fester Laufzeit meist günstiger als eine Kreditkarte in Teilzahlung oder ein Dispo. Was ein Kleinkredit kostet, zeigt der Kreditrechner. Gerade für Berufsanfänger lohnt sich auch ein Blick auf Kredite für Azubis, bevor Sie sich festlegen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zu den Kosten der ersten Wohnung

Kurze Antworten für alle, die zum ersten Mal einen Mietvertrag unterschreiben.

  • Wie hoch darf die Mietkaution sein?

    Höchstens drei Monatsmieten ohne die Nebenkostenvorauszahlung oder -pauschale.

  • Muss ich die Kaution auf einmal zahlen?

    Nein. Eine Barkaution dürfen Sie in drei gleichen Monatsraten zahlen.

  • Was passiert mit meiner Kaution?

    Der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen. Die Zinsen stehen Ihnen zu.

  • Wie viel kostet der Rundfunkbeitrag?

    18,36 € im Monat je Wohnung, egal wie viele Personen dort wohnen.

  • Bis wann kommt die Nebenkostenabrechnung?

    Spätestens bis zum Ende des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums.

  • Wie lange kann ich der Abrechnung widersprechen?

    Einwendungen müssen Sie bis zum Ende des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung erheben.

Jacob Hartmann
Geprüfter Inhalt
Fachlich verantwortlich

Jacob Hartmann

Gründer & Inhaber, Lacuna Digital ApS

Jacob Hartmann hat die Regeln zu Kaution, Nebenkostenabrechnung und Maklerprovision mit BGB und Wohnungsvermittlungsgesetz, den Rundfunkbeitrag beim Beitragsservice und die Beispielrechnung geprüft.

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Gründer und Inhaber der Lacuna Digital ApS · Spezialisiert auf Verbraucherkredite und Kreditvergleich
Aktualisiert: Oktober 2026·Zahlen und Regeln sind mit offiziellen Quellen wie BaFin, Verbraucherzentrale, SCHUFA und dem BGB abgeglichen.

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