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Energiekosten planen: Abschläge und Nachzahlungen im Griff

Jacob HartmannVeröffentlicht 12. Oktober 2026Lesezeit 5 min
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Kurz gefasst

Die meisten Haushalte zahlen Strom und Gas in monatlichen Abschlägen, die Jahresabrechnung zeigt dann, ob das gereicht hat. Damit keine hohe Nachzahlung entsteht, sollte der Abschlag zum tatsächlichen Verbrauch und zu den aktuellen Preisen passen. Am einfachsten ist es, die Jahreskosten aus der letzten Abrechnung durch zwölf zu teilen und bei Preiserhöhungen oder mehr Verbrauch nachzusteuern.

Ein gedachtes Beispiel: 3.000 Kilowattstunden zu 35 Cent plus 12 € Grundpreis im Monat ergeben 1.194 € im Jahr, also 99,50 € im Monat. Zahlen Sie nur 80 €, droht eine Nachzahlung von 234 €. Steigen die Preise um zehn Prozent, wären rund 109 € pro Monat nötig.

Die Gesetze geben Ihnen Planungssicherheit: Versorger müssen Preiserhöhungen Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher mitteilen, Sie können dann ohne Frist kündigen. Die Rechnung muss innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums kommen, ein Guthaben wird verrechnet oder binnen zwei Wochen ausgezahlt. Wer zusätzlich eine kleine Rücklage bildet, fängt auch eine Nachzahlung ohne Dispo auf.

Was ist ein Abschlag bei Strom und Gas?

Abschlag.

Ein Abschlag ist eine monatliche Vorauszahlung auf die erwarteten Energiekosten. Mit der Jahresabrechnung wird der echte Verbrauch ermittelt, und Sie zahlen nach oder bekommen Geld zurück.

AbschlagszahlungVorauszahlungMonatsabschlag

Der Versorger schätzt den Abschlag in der Regel anhand Ihres bisherigen Verbrauchs. In der Grundversorgung ist das ausdrücklich geregelt: Grundlage ist der Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum. Können Sie glaubhaft machen, dass Sie deutlich weniger verbrauchen, muss das angemessen berücksichtigt werden.

Am Ende des Abrechnungszeitraums, meist nach einem Jahr, wird abgerechnet. Haben Sie mehr verbraucht oder sind die Preise gestiegen, kommt eine Nachzahlung. Haben Sie zu viel gezahlt, erhalten Sie ein Guthaben. Versorger müssen Ihnen auf Wunsch auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anbieten.

Für Mieter mit Zentralheizung kommen die Heizkosten nicht vom Energieversorger, sondern über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters. Auch hier lohnt es sich, die Vorauszahlung im Blick zu behalten.

Das Energiejahr planen

Sechs Schritte zu passenden Abschlägen

So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen und behalten die Energiekosten im Griff.

Schritt 1

Die letzte Jahresabrechnung auswerten

Verbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis notieren.

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Auf der Abrechnung stehen Ihr Verbrauch in Kilowattstunden, der Arbeitspreis je Kilowattstunde und der monatliche Grundpreis. Notieren Sie diese drei Werte. Im Beispiel sind es 3.000 Kilowattstunden, 35 Cent und 12 € im Monat. Daraus ergeben sich Jahreskosten von 1.194 €, also 99,50 € pro Monat.

Schritt 2

Den Abschlag nachrechnen

Jahreskosten geteilt durch zwölf.

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Vergleichen Sie den errechneten Betrag mit Ihrem aktuellen Abschlag. Zahlen Sie im Beispiel nur 80 € im Monat, fehlen 19,50 € pro Monat, und am Jahresende droht eine Nachzahlung von 234 €. Liegt der Abschlag deutlich darüber, finanzieren Sie dem Versorger einen Kredit, den Sie erst mit der Abrechnung zurückbekommen.

Schritt 3

Den Abschlag anpassen lassen

Im Kundenportal oder per Nachricht an den Versorger.

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Die meisten Versorger ermöglichen eine Anpassung im Kundenportal. Erhöhen Sie den Abschlag, wenn Sie mehr verbrauchen oder die Preise gestiegen sind. Verbrauchen Sie nachweislich weniger, etwa nach dem Austausch eines alten Geräts, können Sie eine Senkung beantragen. Belegen Sie das am besten mit einem aktuellen Zählerstand.

Schritt 4

Zählerstände regelmäßig ablesen

Einmal im Monat, immer am gleichen Tag.

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Notieren Sie den Zählerstand jeden Monat und rechnen Sie den Verbrauch auf das Jahr hoch. So erkennen Sie früh, ob Sie über oder unter dem Vorjahr liegen. Weichen die Werte deutlich ab, passen Sie den Abschlag rechtzeitig an, statt bis zur Jahresabrechnung zu warten.

Schritt 5

Auf Preisänderungen reagieren

Ankündigung lesen, Abschlag anpassen, Tarife vergleichen.

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Erhöht der Versorger die Preise, muss er Haushaltskunden das mindestens einen Monat vorher mitteilen. Rechnen Sie den neuen Abschlag aus: Bei zehn Prozent mehr wären es im Beispiel rund 109 € statt 99,50 €. Nutzen Sie die Gelegenheit für einen Tarifvergleich, denn Sie können zum Zeitpunkt der Erhöhung ohne Frist kündigen.

Schritt 6

Eine Energie-Rücklage bilden

Ein kleiner Puffer fängt Nachzahlungen auf.

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Legen Sie zusätzlich zum Abschlag jeden Monat einen kleinen Betrag auf ein Sparkonto, zum Beispiel 15 bis 20 €. Kommt eine Nachzahlung, ist sie schon gedeckt. Bleibt das Geld übrig, ist es ein Grundstock für den Notgroschen. So landet eine Nachzahlung nicht auf dem Dispo oder der Kreditkarte.

Wenn die Nachzahlung kommt

Was Sie bei einer hohen Nachzahlung tun können

Prüfen Sie die Abrechnung zuerst auf Fehler: Stimmen Zählerstände, Zeitraum, Preise und die Summe der gezahlten Abschläge? Ein falsch abgelesener oder geschätzter Zählerstand ist eine häufige Ursache für überraschend hohe Beträge. Die Rechnung muss Ihnen innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen und wird frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig.

Können Sie den Betrag nicht auf einmal zahlen, sprechen Sie den Versorger früh auf eine Ratenzahlung an, bevor Mahnungen kommen. Viele Versorger sind dazu bereit, wenn Sie sich rechtzeitig melden. Erhöhen Sie gleichzeitig den Abschlag, damit sich die Lücke im nächsten Jahr nicht wiederholt.

Greifen Sie für eine Nachzahlung möglichst nicht dauerhaft auf den Dispo zurück. Ist das Konto bereits regelmäßig im Minus, kann es sinnvoll sein, den Dispo umzuschulden. Was ein kleiner Kredit kostet, zeigt der Kreditrechner.

Abgewogen

Monatlicher Abschlag oder monatliche Abrechnung?

Neben dem klassischen Abschlag können Sie bei Ihrem Versorger eine monatliche Abrechnung wählen. Beide Wege haben Vor- und Nachteile.

Vorteile

  • Abschlag: gleichmäßige Belastung.

    Die monatliche Zahlung ist konstant und lässt sich fest im Budget einplanen.

  • Monatsabrechnung: keine große Nachzahlung.

    Die Abrechnung folgt dem Verbrauch zeitnah, deshalb fallen Überraschungen kleiner aus.

  • Beide: Guthaben kommen zurück.

    Zu viel Gezahltes wird verrechnet oder innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt.

Nachteile

  • Abschlag: Nachzahlung am Jahresende.

    Passt der Abschlag nicht, kommt die Lücke auf einmal.

  • Monatsabrechnung: schwankende Beträge.

    Im Winter zahlen Sie beim Heizen mit Strom oder Gas deutlich mehr als im Sommer.

  • Beide: Preise können steigen.

    Weder Abschlag noch Monatsabrechnung schützen vor höheren Tarifen.

Jacob Hartmann
Geprüfter Inhalt
Fachlich verantwortlich

Jacob Hartmann

Gründer & Inhaber, Lacuna Digital ApS

Jacob Hartmann hat die Regeln zu Abschlägen, Rechnungsfristen, Guthaben und Preisänderungen mit dem Energiewirtschaftsgesetz und der Stromgrundversorgungsverordnung sowie das Rechenbeispiel geprüft.

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