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Kredit mit Bürgen – wenn jemand für Sie einsteht

Ein Bürge kann den Weg zum Kredit ebnen – und übernimmt dafür ein echtes Risiko.

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Was ist ein Kredit mit Bürgen?

Bürgschaft.

Bei einem Kredit mit Bürgen verpflichtet sich eine dritte Person gegenüber der Bank, Ihre Schuld zu bezahlen, falls Sie selbst nicht zahlen. Der Bürge ist nicht Kreditnehmer, haftet aber mit seinem Einkommen und Vermögen.

BürgschaftskreditKredit mit SicherheitBürgendarlehen

Banken verlangen einen Bürgen vor allem dann, wenn das Einkommen des Antragstellers allein nicht ausreicht oder noch unsicher ist, etwa bei Auszubildenden, Berufseinsteigern oder nach einem Jobwechsel. Die Bürgschaft ist eine zusätzliche Sicherheit, die das Risiko der Bank senkt.

Die Bürgschaft ist im BGB ab § 765 geregelt. Sie muss schriftlich erteilt werden; eine Erklärung per E-Mail oder in elektronischer Form genügt nach § 766 BGB nicht. Banken lassen sich fast immer eine selbstschuldnerische Bürgschaft geben. Dann kann die Bank sich direkt an den Bürgen wenden, ohne zuerst gegen Sie vorgehen zu müssen.

Ob ein Bürge möglich ist, entscheidet die jeweilige Bank im Einzelfall. Ihre Anfrage für einen Kredit mit oder ohne Bürgen stellen Sie über Swiftbanker gratis und ohne Schufa-Auswirkung, für 100 € bis 250.000 € und zwölf bis 120 Monate.

Rechtsbegriffe

Bürgschaft: die Begriffe, die Bürge und Kreditnehmer kennen müssen

Bevor jemand für Ihren Kredit bürgt, sollten Sie beide wissen, was die Unterschrift bedeutet. Diese Begriffe stammen aus dem BGB und tauchen in jeder Bürgschaftserklärung auf. Den Unterschied zu einem gemeinsamen Vertrag erklärt unser Ratgeber zum Kredit zu zweit.

Bürge
Die Person, die sich gegenüber der Bank verpflichtet, für Ihre Kreditschuld einzustehen. Sie schließt keinen eigenen Kreditvertrag, haftet aber mit ihrem Einkommen und Vermögen, wenn Sie nicht zahlen.
Hauptschuldner
Das sind Sie als Kreditnehmer. Sie erhalten das Geld, zahlen die Raten und bleiben gegenüber der Bank in erster Linie verpflichtet. Die Bürgschaft ändert an Ihrer eigenen Pflicht zur Rückzahlung nichts.
Schriftform
Nach § 766 BGB muss der Bürge seine Erklärung schriftlich und eigenhändig unterschrieben abgeben. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine mündliche Zusage oder eine E-Mail begründet deshalb keine wirksame Bürgschaft.
Einrede der Vorausklage
Nach § 771 BGB kann ein Bürge verlangen, dass die Bank zuerst erfolglos gegen den Hauptschuldner vollstreckt, bevor er zahlen muss. Bei Bankkrediten wird dieses Recht aber fast immer ausgeschlossen.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage, so regelt es § 773 BGB. Die Bank kann sich dann sofort an ihn wenden, sobald Sie nicht zahlen. Das ist bei Banken die übliche Form.
Höchstbetragsbürgschaft
Die Haftung des Bürgen wird auf einen festen Betrag begrenzt, der im Vertrag steht. Darüber hinaus muss er nicht zahlen. Für den Bürgen ist das deutlich überschaubarer als eine Haftung ohne Obergrenze.
Abhängigkeit von der Hauptschuld
Nach § 767 BGB haftet der Bürge nur für den jeweiligen Bestand Ihrer Schuld. Zahlen Sie den Kredit ab, sinkt seine Haftung mit. Neue Kredite, die Sie später aufnehmen, kann die Bank ihm nicht nachträglich aufbürden.
Rückgriff
Zahlt der Bürge an die Bank, geht deren Forderung nach § 774 BGB in dieser Höhe auf ihn über. Er kann das Geld dann von Ihnen zurückverlangen. Die Schuld verschwindet also nicht, sie wechselt nur den Gläubiger.
Sittenwidrigkeit
Überfordert eine Bürgschaft einen nahen Angehörigen finanziell krass und hat er selbst kein eigenes Interesse am Kredit, kann sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach § 138 BGB nichtig sein.

Für den Bürgen

Acht Punkte, die ein Bürge vor der Unterschrift prüfen sollte

Eine Bürgschaft ist schnell unterschrieben und lange wirksam. Wer für einen anderen bürgt, sollte diese Punkte ehrlich durchgehen, auch wenn es sich um das eigene Kind oder den Partner handelt. Häufig geht es um junge Menschen am Berufsstart, siehe Kredit für Azubis.

  • Bürgen Sie nur für einen Betrag, den Sie im Ernstfall selbst bezahlen könnten.
  • Lesen Sie, ob die Bürgschaft selbstschuldnerisch ist – bei Banken ist das die Regel.
  • Bestehen Sie auf einer Höchstbetragsbürgschaft mit klarer Obergrenze.
  • Lassen Sie sich den Kreditvertrag zeigen, für den Sie bürgen sollen.
  • Prüfen Sie, ob der Kreditnehmer die Raten aus seinem Einkommen tragen kann.
  • Rechnen Sie damit, dass die Bürgschaft Ihren eigenen Kreditspielraum mindert.
  • Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck oder emotionalem Druck.
  • Vereinbaren Sie, dass Sie über Zahlungsrückstände informiert werden.

Ablauf

So läuft ein Kredit mit Bürgen ab

Ein Kredit mit Bürgen braucht ein paar Schritte mehr als ein gewöhnlicher Ratenkredit, weil zwei Personen geprüft werden und die Bürgschaft schriftlich vorliegen muss.

Schritt 1

Bedarf und Rate klären

Erst prüfen, ob Sie die Rate allein tragen können.

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Ein Bürge ist kein Ersatz für ein tragfähiges Budget. Rechnen Sie zuerst aus, welche Rate Sie dauerhaft aus eigenem Einkommen zahlen können. Reicht es knapp nicht, kann ein Bürge helfen. Reicht es deutlich nicht, ist ein kleinerer Betrag oder eine spätere Anschaffung die ehrlichere Lösung.

Schritt 2

Angebote vergleichen

Konditionen zunächst ohne Bürgen einholen.

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Vergleichen Sie zunächst, welche Angebote Sie allein bekommen. Manchmal reicht die eigene Bonität für einen ordentlichen Zins aus, und niemand muss für Sie haften. Erst wenn eine Bank ausdrücklich eine zusätzliche Sicherheit verlangt, kommt die Frage nach einem Bürgen ins Spiel.

Schritt 3

Bürgen ansprechen

Offen über Betrag, Laufzeit und Risiko reden.

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Sprechen Sie mit dem möglichen Bürgen über alle Zahlen: Kreditbetrag, Laufzeit, Monatsrate und Ihr Einkommen. Er sollte wissen, dass er im Ernstfall den gesamten offenen Betrag zahlen muss. Eine Bürgschaft aus Gefälligkeit ohne diese Klarheit belastet sonst schnell die Beziehung.

Schritt 4

Bonität des Bürgen prüfen

Die Bank prüft auch Einkommen und Schulden des Bürgen.

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Eine Bürgschaft nützt der Bank nur, wenn der Bürge selbst zahlungsfähig ist. Deshalb verlangt sie in der Regel seine Einkommensnachweise und prüft seine Bonität. Hat der Bürge eigene Kredite oder ein geringes Einkommen, kann die Bank die Bürgschaft ablehnen.

Schritt 5

Bürgschaft schriftlich erteilen

Eigenhändige Unterschrift auf Papier.

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Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich vorliegen, eine elektronische Form ist ausgeschlossen. Der Bürge sollte das Dokument vollständig lesen und prüfen, ob es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft und um einen Höchstbetrag handelt. Fragen sollte er vor der Unterschrift klären, nicht danach.

Schritt 6

Vertrag und Auszahlung

Kreditvertrag unterschreiben, danach folgt die Überweisung.

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Sind Bürgschaft und Kreditvertrag unterschrieben, zahlt die Bank den Kredit aus. Ab dann zahlen Sie die Raten wie bei jedem Ratenkredit. Informieren Sie den Bürgen von sich aus, wenn es finanziell eng wird, damit er nicht erst durch ein Schreiben der Bank davon erfährt.

Rechner

Hält Ihre Rate auch ohne Bürgen?

Ein Bürge ist eine Absicherung für den Notfall, nicht für den Alltag. Prüfen Sie, ob Ihre Rate auch bei höherem Zins noch unter Ihrer persönlichen Schmerzgrenze bleibt, etwa wenn Sie später umschulden müssen. Liegt das Ergebnis knapp, ist ein kleinerer Betrag oft die bessere Lösung als ein Bürge.

Kreditbetrag10.000 €
1.000250.000
Aktueller Zinssatz7,00 %
4 %16 %
Laufzeit60 Mon.
12 Mon.120 Mon.
Schmerzgrenze pro Monat250 €/Monat
50 €3.000 €
Zinsanstieg+2,0 Pp.
0 Pp.+10 Pp.
Knappes Budget
208 €+10 €/Monat
Die Rate liegt jetzt bei 83 % des Maximums, das Sie sich leisten können.
Rate im Verhältnis zu Ihrer Grenze83 %
Ihre Grenze ist bei einem Anstieg von +10,3 Prozentpunkten erreicht — also bei einem neuen Zins von 17,3 %.

Vereinfachte Rechnung für ein Annuitätendarlehen. Bei einem Ratenkredit mit festem Sollzins bleibt die Rate über die Laufzeit gleich; der Test zeigt, was eine spätere Anschlussfinanzierung oder ein Umschuldungskredit zu höheren Zinsen kosten würde.

Das Wichtigste zuerst

Kredit mit Bürgen: sechs Punkte für beide Seiten

Eine Bürgschaft betrifft zwei Menschen. Diese sechs Punkte sollten Kreditnehmer und Bürge gleichermaßen kennen. Ist Ihr Einkommen noch nicht stabil, lesen Sie auch unseren Ratgeber zum Kredit in der Probezeit.

Bürge ist kein Kreditnehmer

Er erhält kein Geld und schließt keinen Kreditvertrag, haftet aber für Ihre Schuld, sobald Sie Ihre Raten nicht mehr zahlen.

Selbstschuldnerisch ist die Regel

Bei Banken muss der Bürge in der Regel sofort zahlen und kann nicht verlangen, dass zuerst gegen Sie vollstreckt wird.

Nur schriftlich wirksam

Eine Bürgschaft muss eigenhändig unterschrieben auf Papier vorliegen. Eine Zusage per E-Mail oder am Telefon reicht nach dem Gesetz nicht.

Höchstbetrag vereinbaren

Eine Obergrenze im Vertrag macht das Risiko für den Bürgen kalkulierbar und schützt ihn vor Forderungen, mit denen er nicht gerechnet hat.

Die Schuld bleibt Ihre

Zahlt der Bürge an die Bank, geht die Forderung auf ihn über, und er kann das Geld anschließend von Ihnen zurückverlangen.

Bürgschaft mindert den Spielraum

Wer bürgt, haftet für fremde Schulden und muss damit rechnen, dass Banken das bei eigenen Kreditanträgen berücksichtigen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Kredit mit Bürgen

Kurze Antworten auf die Fragen, die Kreditnehmer und Bürgen am häufigsten stellen.

  • Wer kann Bürge werden?

    Grundsätzlich jede volljährige Person mit ausreichendem Einkommen und guter Bonität. Häufig sind es Eltern, Partner oder andere Angehörige. Die Bank prüft den Bürgen ähnlich gründlich wie den Kreditnehmer selbst.

  • Was ist der Unterschied zwischen Bürge und Mitkreditnehmer?

    Ein Mitkreditnehmer unterschreibt den Kreditvertrag und haftet als Gesamtschuldner von Anfang an. Ein Bürge steht nur für Ihre Schuld ein und wird in Anspruch genommen, wenn Sie nicht zahlen.

  • Kann ein Bürge seine Bürgschaft kündigen?

    Eine Bürgschaft für einen bestimmten Kredit lässt sich in der Regel nicht einseitig beenden, solange der Kredit läuft. Der Bürge wird frei, wenn der Kredit zurückgezahlt ist oder die Bank ihn ausdrücklich entlässt.

  • Muss die Bürgschaft schriftlich sein?

    Ja. Nach § 766 BGB ist die schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Ohne eigenhändige Unterschrift ist die Bürgschaft grundsätzlich nicht wirksam.

  • Was passiert, wenn der Bürge zahlen muss?

    Die Forderung der Bank geht in Höhe der Zahlung auf den Bürgen über. Er kann das Geld dann von Ihnen zurückverlangen. Für Sie ändert sich nur der Gläubiger, die Schuld bleibt bestehen.

  • Kann eine Bürgschaft unwirksam sein?

    Ja, in Ausnahmefällen. Der Bundesgerichtshof hat Bürgschaften naher Angehöriger als sittenwidrig eingestuft, wenn sie den Bürgen krass finanziell überfordern und er kein eigenes Interesse am Kredit hat. Im Einzelfall sollte eine Rechtsberatung klären, ob das zutrifft.

Kurz gefasst

Bei einem Kredit mit Bürgen verpflichtet sich eine dritte Person gegenüber der Bank, Ihre Schuld zu bezahlen, falls Sie selbst nicht zahlen. Banken verlangen das vor allem bei geringem oder unsicherem Einkommen. Der Bürge ist nicht Kreditnehmer, haftet aber mit seinem Einkommen und Vermögen, und die Bank prüft auch seine Bonität.

Die Bürgschaft muss nach § 766 BGB schriftlich erteilt werden; eine elektronische Form ist ausgeschlossen. Banken lassen sich fast immer eine selbstschuldnerische Bürgschaft geben, bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet und sofort zahlen muss. Der Bürge haftet nach § 767 BGB nur für den jeweiligen Bestand Ihrer Schuld, und zahlt er, geht die Forderung nach § 774 BGB auf ihn über.

Ein Bürge sollte nur einen Betrag absichern, den er im Ernstfall selbst bezahlen könnte, und auf einem Höchstbetrag bestehen. Für Sie gilt: Ein Bürge ersetzt kein tragfähiges Budget. Angebote zwischen 100 € und 250.000 € holen Sie über Swiftbanker ein, ohne zu zahlen, ohne Verpflichtung und ohne Folgen für Ihre Schufa; ob die Bank einen Bürgen akzeptiert, klärt sie im Einzelfall.

Jacob Hartmann
Geprüfter Inhalt
Fachlich verantwortlich

Jacob Hartmann

Gründer & Inhaber, Lacuna Digital ApS

Jacob Hartmann hat die Angaben zu Schriftform, Einrede der Vorausklage, Umfang der Haftung und Rückgriff mit den §§ 765 bis 774 BGB abgeglichen.

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Gründer und Inhaber der Lacuna Digital ApS · Spezialisiert auf Verbraucherkredite und Kreditvergleich
Aktualisiert: Oktober 2026·Zahlen und Regeln sind mit offiziellen Quellen wie BaFin, Verbraucherzentrale, SCHUFA und dem BGB abgeglichen.

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