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Kostenlose Schufa-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO: So beantragen Sie sie

Jacob HartmannVeröffentlicht 12. Oktober 2026Lesezeit 5 min
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Kurz gefasst

Die Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung ist Ihr kostenloser Anspruch auf Auskunft darüber, welche Daten die SCHUFA über Sie gespeichert hat. Sie beantragen sie formlos und ohne Begründung, am besten über das Bestellformular auf der Website der SCHUFA oder schriftlich. Die SCHUFA muss spätestens innerhalb eines Monats antworten, nach eigenen Angaben dauert es im Schnitt vier bis sieben Tage.

Die Datenkopie zeigt, welche Verträge, Anfragen und Zahlungsstörungen gespeichert sind, woher die Daten stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Achten Sie bei der Bestellung darauf, die kostenlose Variante zu wählen. Daneben gibt es kostenpflichtige Produkte, die leicht verwechselt werden, und auch unseriöse Dienste, die für eine eigentlich kostenlose Auskunft Geld verlangen.

Eine feste Grenze von einer kostenlosen Auskunft pro Jahr gibt es nicht mehr. Die Verbraucherzentralen empfehlen, mindestens einmal im Jahr nachzusehen, denn ein guter Score setzt korrekte Daten voraus. Finden Sie einen Fehler, können Sie ihn kostenlos berichtigen lassen. Für Vermieter ist die Datenkopie übrigens nicht gedacht: Sie dürfen sie nach Auffassung der Datenschutzaufsicht gar nicht verlangen.

Ihr Recht auf Auskunft

Was hinter Artikel 15 steckt

Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung gibt jeder Person das Recht zu erfahren, ob und welche Daten ein Unternehmen über sie verarbeitet. Das gilt für jede Firma, also auch für Auskunfteien wie die SCHUFA. Die erste Kopie der Daten muss kostenlos sein.

Die Auskunft umfasst mehr als eine Liste von Einträgen. Sie erfahren auch, zu welchem Zweck die Daten gespeichert sind, woher sie stammen, an wen sie übermittelt wurden und wie lange sie gespeichert bleiben. Außerdem muss das Unternehmen Sie über Ihre Rechte auf Berichtigung und Löschung und über Ihr Beschwerderecht informieren.

Bei der SCHUFA heißt diese kostenlose Auskunft „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“. Daneben bietet die SCHUFA einen kostenlosen digitalen Zugang über den SCHUFA-Account und kostenpflichtige Produkte an, etwa einen Nachweis für Vermieter.

Mythen und Fakten

Fünf Irrtümer rund um die Datenkopie

Viele Menschen zahlen für eine Auskunft, die sie kostenlos bekommen könnten, oder verzichten aus falschen Gründen darauf.

Mythos 01

Die Auskunft kostet Geld

Für meine SCHUFA-Daten muss ich ein Produkt kaufen.

Tatsache

Die Datenkopie ist kostenlos.

Nach Artikel 15 Absatz 3 und Artikel 12 Absatz 5 DSGVO ist die Auskunft unentgeltlich. Ein Entgelt ist nur für weitere Kopien oder bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen möglich.

Mythos 02

Nur einmal im Jahr kostenlos

Danach muss ich zahlen.

Tatsache

Eine starre Jahresgrenze gibt es nicht.

Laut Verbraucherzentrale können Sie grundsätzlich immer dann kostenlos Auskunft verlangen, wenn Sie annehmen, dass sich Ihre Daten geändert haben. Empfohlen wird mindestens eine Auskunft pro Jahr.

Mythos 03

Eine Anfrage schadet dem Score

Wer nachschaut, macht sich verdächtig.

Tatsache

Ihre eigene Auskunft ist kein Kreditantrag.

Mit der Datenkopie fragen Sie Ihre eigenen Daten ab. Unter den zwölf Kriterien des neuen SCHUFA-Scores taucht die Selbstauskunft nicht auf. Sie können also jederzeit nachsehen, ohne Ihre Bonität zu verschlechtern.

Mythos 04

Ohne Ausweiskopie geht es nicht

Ich muss meinen Ausweis immer mitschicken.

Tatsache

Meist reichen Name, Anschrift und Geburtsdatum.

Die Verbraucherzentrale rät, die Auskunft ohne Ausweiskopie zu beantragen. Nur wenn Ihre Identität nicht eindeutig feststeht, etwa wegen einer neuen Adresse, ist sie nötig. Schwärzen Sie dann alle anderen Angaben.

Mythos 05

Der Vermieter will die Datenkopie

Die kostenlose Auskunft reicht für die Wohnungssuche.

Tatsache

Vermieter dürfen sie nicht verlangen.

Die Datenschutzkonferenz stellt klar, dass Vermieter keine Selbstauskünfte nach Artikel 15 DSGVO anfordern dürfen. Sie enthalten deutlich mehr Angaben, als für die Prüfung eines Mietverhältnisses nötig sind.

Anleitung

So bestellen Sie die Datenkopie in vier Schritten

Erstens: Rufen Sie das Bestellformular für die Datenkopie auf der Website der SCHUFA auf. Achten Sie darauf, dass in der Überschrift „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ steht und kein Preis genannt wird. Bestellen Sie nicht über Drittanbieter, die für die Vermittlung Geld verlangen.

Zweitens: Füllen Sie nur die Pflichtfelder aus, also Name, Geburtsdatum und Anschrift. Sind Sie in den letzten Jahren umgezogen, hilft die Angabe Ihrer früheren Adresse, damit die SCHUFA Sie eindeutig zuordnen kann. Alternativ können Sie formlos per Brief anfragen.

Drittens: Warten Sie die Antwort ab. Die SCHUFA muss innerhalb eines Monats reagieren, in komplizierten Fällen kann die Frist um zwei Monate verlängert werden, worüber Sie informiert werden müssen.

Viertens: Prüfen Sie jeden Eintrag. Stimmen Adressen, Konten und Kredite? Ist eine erledigte Forderung noch als offen vermerkt? Wie Sie Fehler korrigieren lassen, lesen Sie im Ratgeber Schufa-Eintrag löschen. Wenn Sie lieber digital nachsehen, finden Sie alle Wege im Überblick zur Schufa-Auskunft.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur SCHUFA-Datenkopie

Kurze Antworten zu Kosten, Dauer und Inhalt.

  • Was kostet die SCHUFA-Datenkopie?

    Nichts. Die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO ist kostenlos. Zahlen müssen Sie nur für zusätzliche Produkte der SCHUFA, die Sie nicht brauchen.

  • Wie lange dauert es, bis die Datenkopie kommt?

    Gesetzlich höchstens einen Monat, in Ausnahmefällen drei. Nach Angaben der SCHUFA dauert es im Schnitt vier bis sieben Tage.

  • Was steht in der Datenkopie?

    Ihre gespeicherten Daten, deren Herkunft, die Empfänger sowie die Speicherdauer. Die SCHUFA zeigt außerdem Scores, die sie in den letzten zwölf Monaten übermittelt hat.

  • Kann ich die Datenkopie per E-Mail bekommen?

    Stellen Sie den Antrag elektronisch, muss die Auskunft grundsätzlich in einem gängigen elektronischen Format erfolgen. Digital einsehbar sind Ihre Daten auch im SCHUFA-Account.

  • Was ist der Unterschied zum SCHUFA-Account?

    Der Account zeigt Ihre Daten und den neuen Score jederzeit digital und kostenlos. Für die Anmeldung müssen Sie sich etwa per Online-Ausweis oder PIN-Brief identifizieren.

  • Was mache ich bei falschen Einträgen?

    Wenden Sie sich an die SCHUFA und an das Unternehmen, das die Daten gemeldet hat. Falsche Daten müssen kostenlos berichtigt oder gelöscht werden.

Jacob Hartmann
Geprüfter Inhalt
Fachlich verantwortlich

Jacob Hartmann

Gründer & Inhaber, Lacuna Digital ApS

Jacob Hartmann hat die Angaben zu Kosten, Fristen und Inhalt der Datenkopie mit der DSGVO, den Informationen der SCHUFA und der Verbraucherzentrale abgeglichen.

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Aktualisiert: Oktober 2026·Zahlen und Regeln sind mit offiziellen Quellen wie BaFin, Verbraucherzentrale, SCHUFA und dem BGB abgeglichen.

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