Die Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung ist Ihr kostenloser Anspruch auf Auskunft darüber, welche Daten die SCHUFA über Sie gespeichert hat. Sie beantragen sie formlos und ohne Begründung, am besten über das Bestellformular auf der Website der SCHUFA oder schriftlich. Die SCHUFA muss spätestens innerhalb eines Monats antworten, nach eigenen Angaben dauert es im Schnitt vier bis sieben Tage.
Die Datenkopie zeigt, welche Verträge, Anfragen und Zahlungsstörungen gespeichert sind, woher die Daten stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Achten Sie bei der Bestellung darauf, die kostenlose Variante zu wählen. Daneben gibt es kostenpflichtige Produkte, die leicht verwechselt werden, und auch unseriöse Dienste, die für eine eigentlich kostenlose Auskunft Geld verlangen.
Eine feste Grenze von einer kostenlosen Auskunft pro Jahr gibt es nicht mehr. Die Verbraucherzentralen empfehlen, mindestens einmal im Jahr nachzusehen, denn ein guter Score setzt korrekte Daten voraus. Finden Sie einen Fehler, können Sie ihn kostenlos berichtigen lassen. Für Vermieter ist die Datenkopie übrigens nicht gedacht: Sie dürfen sie nach Auffassung der Datenschutzaufsicht gar nicht verlangen.